EuGH: Fällt die Visapflicht und Sprachprüfung für Ehegatten türkischer Staatsangehöriger?

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Der EuGH verhandelte am 7. Oktober 2008 die Rechtssache Soysal (C-228/06). Rechtsanwalt Gutmann, der die Kläger vor dem EuGH vertrat, erklärte, dass das Gericht die Einreisefragen für weitgehend geklärt ansah. Der EuGH wird ohne Schlussanträge des Generalanwalts entscheiden. Von der Entscheidung, die erst in etwa drei Monaten zu erwarten ist, wird Klarheit in Bezug auf die visafreie Einreise türkischer Staatsangehöriger und damit auch dem Wegfall der Sprachprüfung für Ehegatten türkischer Staatsangehöriger erwartet (über beide Fragen wurde berichtet, Links siehe unten).

Das Verfahren betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen mit der Türkei. In dem Verfahren soll die Frage geklärt werden, in welchem Verhältnis dieser völkerrechtliche Vertrag zu den Vorgaben des Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (sog. Visaverordnung) steht, die für türkische Staatsangehörige die Visumspflicht für kurzfristige Aufenthalte vorschreibt.

Konkret geht es in dem Verfahren um die die Pflicht eines türkischen Staatsangehörigen, der von einem türkischen Transportunternehmen als LKW-Fahrer beschäftigt wird, ein Visum zu besitzen, um in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreisen zu können, während beim Inkrafttreten des Zusatzprotokolls keine derartige Pflicht bestand.

https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/ehegattennachzug-sprachpruefung-standstill-zusatzprotokoll-1173.html

https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/995-auswaertiges-amt-weigert-sich-visumsfreiheit-tuerkischer-touristen-anzuerkennen.html