Die Kommission hat neue Initiativen zur Stärkung des globalen Migrationskonzepts der EU verabschiedet. Dazu gehören die Mitteilung „Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage: Für mehr Koordinierung, Kohärenz und Synergie“, ein Bericht über den Ausbau von Maßnahmen und Instrumenten zur Bewältigung der Integationsherausforderung, der der Ministerkonferenz 2008 zum Thema „Integration“ vorgelegt wird, und eine Mitteilung mit einem Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2003/86 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung. Die heute vorgelegten Vorschläge bauen auf den Grundsätzen auf, die in der unlängst veröffentlichten Mitteilung „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa“ angeregt wurden, und liefern die ersten Bausteine für die darin vorgeschlagenen Maßnahmen, die auch Eingang in den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl finden sollten.
Vizepräsident Jacques Barrot, der in der Kommission für das Ressort Freiheit, Sicherheit und Justiz zuständig ist, sagte dazu: „Die Migrationspolitik steht auf der Agenda der Europäischen Union nach wie vor ganz oben. Nach Ansicht der Kommission ist eine umfassende Migrationspolitik, die die Interessen der Mitgliedstaaten, der Partnerländer und der Migranten selbst berücksichtigt, erforderlich und angemessen. Am 16. Oktober wird der Europäische Rat den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl verabschieden. Mit den heute vorgestellten Dokumenten legt die Kommission bereits konkrete Vorschläge für entsprechende Folgemaßnahmen und eine konsequente Umsetzung auf den Tisch. Wir werden die Voraussetzungen für ein kohärentes und koordiniertes Vorgehen in der Migrationsfrage in noch engerer Partnerschaft mit den Drittländern schaffen. Wir werden unsere Instrumente für die Integration verbessern, da ihre Bedeutung für die legale Migration weiter zunimmt. Und wir werden dafür sorgen, dass das anerkannte Recht auf Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen gemäß der Richtlinie aus dem Jahr 2003 gewährleistet ist.“
In der Mitteilung über den Gesamtansatz zur Migrationsfrage wird vorgeschlagen, die der Union zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Erreichung ihrer strategischen Ziele auszubauen: Behandlung aller Migrations- und Asylfragen in einem umfassenden und ausgewogenen Ansatz, uneingeschränkte Integration der Migrationsproblematik in die übrigen Bereiche der Außenpolitik der Europäischen Union und Management der externen Dimension der EU-Migrationspolitik durch echte Partnerschaften mit den Drittländern. Weiter sind inhaltliche und methodische Verbesserungen vorgesehen, um die legale Migration und Mobilität zu erleichtern, die illegale Migration zu steuern und dafür zu sorgen, dass die Migration ein Beitrag zur Entwicklung sein kann. Jetzt geht es darum, diesen globalen Ansatz auf die einzelnen Länder und Regionen zuzuschneiden, die Koordinierung zwischen allen Beteiligten zu intensivieren, die Bündelung von Ressourcen zu fördern und die Fähigkeiten zur Steuerung der Migration sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den Partnerländern auf allen Ebenen zu verbessern.
Der Bericht für die Ministerkonferenz 2008 zum Thema „Integration“, die am 3./4. November in Vichy stattfinden wird, entspricht den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2007, in denen betont wurde, dass solche Integrationsansätze erwogen werden müssen, die die gesamte Gesellschaft einbeziehen. Wichtigste Themen des Berichts sind Partizipation und Staatsbürgerschaft, Maßnahmen, die auf die Aufnahmegesellschaften abzielen, und die Frage, wie Integrationspolitik dazu beitragen kann, soziale Entfremdung zu verhindern. Weiter wird darin auf neue Instrumente wie gemeinsame europäische Integrationsmodule und gemeinsame Instrumente zur Bewertung von Integrationsstrategien eingegangen. Diese Instrumente werden dazu beitragen, weitere Maßnahmen in Bezug auf die im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl hervorgehobenen Aspekte der Integration zu entwickeln.
Der Bericht über Familienzusammenführung enthält eine Analyse der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Richtlinie 2003/86/EG über das Recht von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, ihre Familienangehörigen nachkommen zu lassen. Daher wird in diesem Bericht nicht auf die Lage von Drittstaatsangehörigen eingegangen, die Familienangehörige eines Unionsbürgers sind und für die die Bestimmungen der Freizügigkeit gelten. Der Bericht fasst die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten zusammen, weist auf mögliche Probleme hin (besonders zu nennen sind Visaerleichterung, die Erteilung eigener Aufenthaltstitel, die Berücksichtigung des Kindeswohls und das Einlegen von Rechtsbehelfen sowie für die günstigeren Bestimmungen über die Familienzusammenführung von Flüchtlingen, das Einkommenserfordernis und mögliche Integrationsmaßnahmen) und enthält Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Anwendung. Im Nachgang zu diesem Bericht wird die Kommission alle Fälle prüfen, in denen in dieser Hinsicht Probleme aufgetreten sind, um die korrekte Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen. Darüber hinaus beabsichtigt sie, in Kürze eine umfassendere Konsultation – in Form eines Grünbuchs – über die Zukunft der Familienzusammenführungsregelung einzuleiten.
Quelle: Presseerklärung der Kommission