Ergebnisse der Fortschrittsberichte über Albanien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien

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Albanien
Albanien hat am 12. Juni 2006 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit der EU unterzeichnet, dessen Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten kurz vor dem Abschluss steht. Das bereits in Kraft getretene Interimsabkommen über Handelsfragen wird reibungslos umgesetzt. 
Politische Kriterien

Albanien hat weitere Fortschritte bei der Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erzielt. So wurden auf der Grundlage eines parteienübergreifenden Konsenses wichtige Reformen in den Bereichen Wahlen und Justiz vorangetrieben,  und auch die Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit wurden intensiviert.  Albanien setzt sich weiterhin konstruktiv für die Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität und den Aufbau guter Beziehungen mit anderen Westbalkan- und EU-Nachbarländern ein.

Allerdings müssen die Kultur des Dialogs zwischen den politischen Parteien sowie die Unabhängigkeit der staatlichen Institutionen weiter gefestigt werden, um die Leistungsfähigkeit des politischen Systems zu gewährleisten.  Die Korruption wird zwar in der Öffentlichkeit stärker als Problem wahrgenommen, hat jedoch weiterhin ein besorgniserregendes Ausmaß. Das gilt auch für das organisierte Verbrechen. Besondere Aufmerksamkeit muss der weiteren Umsetzung der Justizreform gewidmet werden.

Wirtschaftliche Kriterien
Albanien hat bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft weitere Fortschritte erzielt.
Das rasche Wirtschaftswachstum des Landes ging allerdings mit einer Ausweitung des Außenhandelsdefizits einher, das die außenwirtschaftliche Position Albaniens schwächte. Die Inflation konnte jedoch erfolgreich eingedämmt werden, und in der Finanzpolitik wurde in Zusammenhang mit größeren Infrastrukturinvestitionen ein weniger strikter Kurs gefahren. Gleichzeitig waren Fortschritte bei der Privatisierung und der Verbesserung des Unternehmensumfelds zu verzeichnen. Die Umstrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen im Energiesektor sind allerdings noch nicht abgeschlossen und die unzuverlässige Energieversorgung stellt nach wie vor ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Weitere umfassende Reformen sind erforderlich, damit die Wirtschaft des Landes langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.
 
Europäische Standards
Albanien hat weitere Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die europäischen Standards erzielt und muss sich nun verstärkt für deren Umsetzung einsetzen. In einigen Bereichen wie Zoll, Wettbewerb, freier Warenverkehr und audiovisuelle Politik wurden die Fortschritte der Vorjahre fortgesetzt.

In anderen Bereichen wie Energie, Verkehr, öffentliches Beschaffungswesen, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen sowie Rechte an geistigem Eigentum waren nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche und des Drogenhandels müssen überzeugendere Ergebnisse erzielt werden.

Montenegro
Montenegro hat am 15. Oktober 2007 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit der EU unterzeichnet. Während die Ratifizierung des SAA noch läuft wird das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Interimsabkommen bereits reibungslos umgesetzt.

Politische Kriterien
Montenegro ist bei der Erfüllung der politischen Kriterien durch die Verbesserung seines Rechtsrahmens und die Stärkung seiner institutionellen Infrastruktur weiter vorangekommen. Auch die Umsetzung der neuen, im Oktober 2007 angenommenen Verfassung macht Fortschritte und die Regierung hat sich weiter an die sich aus der Unabhängigkeit des Landes ergebenden Anforderungen angepasst. Hierzu zählen die Stärkung der öffentlichen Verwaltung und die Übernahme einer aktiven und konstruktiven Rolle im Rahmen der internationalen und regionalen Zusammenarbeit.

Das Land muss sich nun mit Nachdruck für die Umsetzung von Rechtsvorschriften und Strategien einsetzen. Der breite politische Konsens, der bereits in Fragen der europäischen Integration herrscht, muss nun auch in anderen Bereichen des Staatsaufbaus erzielt werden.  Besondere Aufmerksamkeit muss der Vollendung der Justizreform gewidmet werden. Trotz einiger Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens, stellen diese Probleme nach wie vor eine ernste Belastung dar.  Außerdem muss die Verwaltungskapazität für die Rechtsumsetzung weiter gestärkt werden.

Wirtschaftliche Kriterien
Das starke Wirtschaftswachstum Montenegros hat sich fortgesetzt und das Land ist bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft weiter vorangekommen. Aufgrund der zunehmenden Inflation und der auf das Handelsdefizit zurückgehenden außenwirtschaftlichen Anfälligkeit hat die gesamtwirtschaftliche Stabilität jedoch nachgelassen.  Durch die hohen Wachstumsraten konnten die Haushaltslage stabilisiert, zusätzliche Kapitalinvestitionen getätigt und die staatliche Auslandsverschuldung weiter abgebaut werden. Die Strukturreformen wurden zügiger umgesetzt und auch die Privatisierung wurde beschleunigt. Maßgeblich für die künftige Wirtschaftsentwicklung ist jedoch nach wie vor die Behebung der Mängel bei der Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips.
Damit Montenegro mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann, müssen die laufenden Reformen abgeschlossen und zügig umgesetzt werden.
 
Europäische Standards
Montenegro ist bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an europäische Standards weiter vorangekommen. So wurden in den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, Zoll und Steuern und Landwirtschaft gute Fortschritte erzielt. Auch in den Breichen freier Warenverkehr, Wettbewerb, öffentliches Beschaffungswesen, Rechte an geistigem Eigentum, Industrie und KMU, Lebensmittelsicherheit, sowie Freiheit, Sicherheit und Recht konnten einige Fortschritte verzeichnet werden.

Allerdings fielen die Fortschritte in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Informationsgesellschaft weiterhin uneinheitlich aus. Vor allem die Entwicklung des nationalen Statistiksystems ist nicht zufriedenstellend vorangekommen.

Bosnien und Herzegowina
Nach den guten Ergebnissen in den vier Schlüsselbereichen, die die EU im Jahr 2005  festgelegt hatten, wurde im Juni 2008 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet. Der mangelnde Konsens über die wichtigsten Merkmale des Staatsaufbaus, die häufigen Anfechtungen des Abkommens von Dayton/Paris und die Hetzreden beeinträchtigen allerdings die Funktionsweise der Institutionen und haben zu einer Verlangsamung des Reformrhythmus und der Gefährdung der bisherigen Ergebnisse geführt.  

Politische Kriterien
Im ersten Halbjahr 2008 hat Bosnien und Herzegowina bei der Erfüllung der politischen Kriterien einige Fortschritte erzielt: Abgesehen von den Entwicklungen, die die Unterzeichnung des SAA ermöglichten (siehe Fußnote), wurde auch die Umsetzung der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung weiter vorangetrieben und ein nationaler Plan für die Entwicklung des Justizsektors angenommen worden. Der Staatsgerichtshof setzte die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen fort und die Gerichtsverfahren fanden in der Regel innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und im Einklang mit international anerkannten Grundsätzen statt. Auch die Kommunalwahlen im Oktober 2008 entsprachen internationalen Standards.

Andererseits wirkten sich die mangelnde Übereinstimmung in Bezug auf entscheidende Elemente des Staatsaufbaus, häufige Anfechtungen des Abkommens von Dayton/Paris und Hetzreden nachteilig auf die Funktionsweise der Institutionen aus und bewirkten insbesondere im zweiten Halbjahr eine Verlangsamung der Reformen.  Die Behörden des Landes sind bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass sie in dem erforderlichen Umfang politische Eigenverantwortung übernehmen können. Durch die maßgebliche Rolle, die die ethnischen Zugehörigkeit bei der Besetzung politischer Posten spielt, wird das Funktionieren der demokratischen Institutionen und die Staatsführung des Landes insgesamt beeinträchtigt.  Bei der Verfassungsreform sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Korruption ist nach wie vor weit verbreitet und stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar.
 
Wirtschaftliche Kriterien
Das starke Wirtschafswachstum von Bosnien und Herzegowina setzte sich fort und das Land hat bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft weitere, wenn auch uneinheitliche Fortschritte erzielt.

Die makroökonomische Stabilität ließ infolge des zunehmenden Außenhandelsdefizits, der steigenden Inflation und einer expansiv ausgerichteten Finanzpolitik nach. Äußerst besorgniserregend ist die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit.  Allerdings wurde die haushaltspolitische Koordinierung verbessert und Anfang September wurde ein Nationaler Haushaltsrat eingerichtet.
Auch der Zugang der KMU zu Finanzmitteln wurde verbessert. Hingegen kommt die Entwicklung der Produktionsstruktur hin zu Aktivitäten mit höherer Wertschöpfung nur schleppend voran und die Strukturreformen werden nach wie vor nicht in allen Landesteilen gleichermaßen unterstützt.
Die Reformen müssen daher weiter mit Nachdruck vorangetrieben werden, damit Bosnien und Herzegowina langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

Europäische Standards
Was die europäischen Standards anbelangt, so wurden zwar Fortschritte in den Bereichen Zoll, Steuern, Landwirtschaft, Verkehr, Visaverwaltung, Grenzverwaltung, Asyl und Migration erzielt.
In vielen anderen Bereichen muss das Land jedoch seine Anstrengungen weiter intensivieren, dies gilt insbesondere für den freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr, Beschäftigung und Sozialpolitik, staatliche Beihilfen, Energie, Umwelt und Statistik. Vor allem bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche und des Drogenhandels müssen überzeugendere Ergebnisse erzielt werden.

Serbien
Am 29. April 2008 unterzeichnete Serbien das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) sowie ein Interimsabkommen über Handelsfragen. Der Rat beschloss jedoch, die Umsetzung des Interimsabkommens und die Ratifizierung des SAA erst dann einzuleiten, wenn Serbien seiner Verpflichtung zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien nachkommt.
 
Politische Kriterien
Während des Berichtszeitraums wurden im Bereich der Gesetzgebung insgesamt nur wenige Ergebnisse erzielt, da die Tätigkeit des Parlaments und der Regierung durch Differenzen zwischen den Parteien, die in wichtigen politischen Fragen keine Einigung erzielen konnten, behindert wurde. Beherrschende Themen der politischen Diskussionen waren die Kosovo -Problematik und die EU-Integration. Seit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen haben die Stabilität in der Regierung und die Übereinstimmung in der Frage der europäischen Integration zugenommen.  Serbien hat bei seiner Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) erhebliche Fortschritte erzielt, u. a. durch die Verhaftung von Stojan Župljanin und Radovan Karadžić.  Das Parlament ratifizierte im September 2008 das SAA und begann mit der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzespakets. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung verfügt Serbien insgesamt über gute Kapazitäten. Die für die europäische Integration zuständigen Stellen wurden gestärkt, und das nationale Programm für die EU-Integration wurde angenommen. Die Regulierungsbehörden haben trotz schwieriger Bedingungen gute Leistungen erbracht. Allerdings muss sich die serbische Regierung mit größerer Entschlossenheit dafür einsetzen, die Behörden mit den entsprechenden Befugnissen auszustatten.

Serbien muss weitere Anstrengungen unternehmen, um die Unabhängigkeit, die Rechenschaftspflicht und die Leistungsfähigkeit des Justizwesens zu gewährleisten. Die Korruption ist nach wie vor weit verbreitet und stellt ein ernstes Problem dar; Die bürgerlichen und politischen Rechte werden im Allgemeinen geachtet. Die Wahrnehmung dieser Rechte wurde jedoch durch die Stimmung, die unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo herrschte, beeinträchtigt.
Auch die Beziehungen zwischen der EU und Serbien wurden von der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo beeinflusst. So endete im Februar 2008 eine Demonstration gegen die Unabhängigkeitserklärung mit gewalttätigen Ausschreitungen, die sich auch gegen ausländische diplomatische Vertretungen in Belgrad richteten. Die serbische Regierung verpflichtete sich, nur auf friedliche, legale und diplomatische Mittel zurückzugreifen und hat sich bei seiner Reaktion auf die Unabhängigkeitserklärung Zurückhaltung auferlegt. Serbien hatte zwar seine amtierenden Botschafter aus jenen Ländern abgezogen, die das Kosovo anerkannt haben und zu denen auch EU-Mitgliedstaaten zählen, mittlerweile sind diese Botschafter jedoch wieder an ihre Posten zurückgekehrt.  Serbien hat bisher eine Umgestaltung der internationalen zivilen Präsenz in Kosovo und die Entsendung der EULEX-Mission abgelehnt Serbien ist nun aufgefordert, im Hinblick auf die Beteiligung des Kosovo an regionalen und internationalen Foren sowie die Bemühungen der EU um einen Beitrag zu Frieden und Stabilität im westlichen Balkan eine konstruktive Haltung einzunehmen.
 
Wirtschaftliche Kriterien
Serbien konnte weiterhin ein starkes Wachstum verzeichnen und das Land hat einige Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt.
Die hohen Wachstumsraten gingen allerdings mit einer Zunahme des außenwirtschaftlichen Ungleichgewichts und einer wachsenden gesamtwirtschaftlichen Anfälligkeit einher, die durch die weltweite Finanzkrise noch verschärft wurde.  Der weiterhin expansiv ausgerichtete finanzpolitische Kurs trug zur erneuten Zunahme des Inflationsdrucks im Jahr 2008 bei.  Trotz der hohen Wachstumsraten der letzten Jahre stellt die Arbeitslosigkeit weiterhin eine große Herausforderung dar.

Bei der Privatisierung waren einige Fortschritte zu verzeichnen, aber das Tempo der Strukturreformen hat insgesamt deutlich nachgelassen. Obwohl das Land weiterhin Anreize für ausländische Direktinvestitionen bietet, wurden einige Investoren durch das instabile politische Klima abgeschreckt. Ein vollständig wettbewerbsfähiger und dynamischer Privatsektor konnte bisher nicht aufgebaut werden.  Weitere Anstrengungen sind erforderlich, damit Serbien mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.
Europäische Standards

Dank seiner guten Verwaltungskapazität ist Serbien ausreichend auf die Umsetzung des SAA und des Interimsabkommens vorbereitet. Im Bereich des freien Warenverkehrs wurden Fortschritte erzielt und auch bei den Zoll- und Steuerbehörden sind weitere Verbesserungen zu verzeichnen. Allerdings ist das Ergebnis der Gesetzgebungstätigkeit zur Anpassung an Europäischen Standards bislang dürftig und die Kapazität zur Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbsbereich ist unzureichend.  Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Außerdem fehlt nach wie vor ein umfassendes und wirksames System der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Geldwäsche und organisierte Kriminalität stellen weiterhin schwerwiegende Probleme dar.

Kosovo
Das Kosovo hat im Februar 2008 seine Unabhängigkeit erklärt und eine Verfassung angenommen, die am 15. Juni 2008 in Kraft getreten ist. Die EU hat daraufhin im Rahmen der ESVP die Rechtsstaatlichkeitsmission „EULEX“ eingesetzt und einen EU-Sonderbeauftragten ernannt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat mit der Umgestaltung der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) begonnen.  Den internationalen Rechtsrahmen für das Mandat der Vereinten Nationen im Kosovo bildet weiterhin die Resolution des UN-Sicherheitsrats. Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen im Dezember 2007 und im Februar 2008 bekräftigt, dass die EU bereit ist, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovo durch eine klare europäische Perspektive zu unterstützen, im Einklang mit der europäischen Perspektive für die gesamte Region. 
 
Politische Kriterien
Die Politik wurde weitgehend von Fragen, die mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo in Zusammenhang stehen, dominiert. Abgesehen von zwei ernsthaften Vorkommnissen im nördlichen Teil des Kosovo blieb die Sicherheitslage nach der Unabhängigkeitserklärung relativ ruhig  und die Stabilität wurde insgesamt gewahrt. Das Kosovo hat die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft fortgesetzt und eine Verfassung angenommen, die den europäischen Standards entspricht. Außerdem wurde eine beträchtliche Zahl wichtiger Rechtsvorschriften verabschiedet.
Allerdings muss die Regierung nun sicherstellen, dass ihre Verwaltungskapazität, ihre Mittel und auch ihre Entschlossenheit ausreichen, um eine wirksame und effiziente Um- und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften zu gewährleisten.  Zu den großen Herausforderungen für das Kosovo zählen weiterhin die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Förderung des Dialogs und der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen.

Wirtschaftliche Kriterien
Das Wachstum der kosovarischen Wirtschaft hat sich gegenüber den Vorjahren zwar etwas beschleunigt, doch bei der Schaffung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sind nur sehr begrenzte und uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen. 

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war von instabilen Haushaltsergebnissen, steigender Inflation, sehr hoher Arbeitslosigkeit und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten gekennzeichnet. Dagegen ist als positive Tendenz zu werten, dass die Wirtschaftstätigkeit zunehmend von der Dynamik des Privatsektors angetrieben wird.

Behindert wird die wirtschaftliche Entwicklung vor allem durch die unzuverlässige Energieversorgung, das Fehlen adäquat qualifizierter Arbeitskräfte und die unzulängliche Infrastruktur. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor sehr hoch. Nur durch kontinuierliche Reformen und beträchtliche Investitionen wird das Kosovo langfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Europäische Standards
Das Kosovo hat einige Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an europäische Standards erzielt, insbesondere in Bereichen wie Zoll, Landwirtschaft und freier Warenverkehr. Allerdings sind bei der wirksamen Um- und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften bislang nur geringe Erfolge festzustellen. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um insbesondere bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Drogen sowie in den Bereichen Steuern, Energie und Beschäftigung die Angleichung an die europäischen Standards voranzubringen und diese umzusetzen.