Vorschläge für die Überprüfung der Anwendung der Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

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Kommission nimmt überarbeiteten Mechanismus für die Überprüfung der Anwendung der Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten an

Die Kommission hat Anfang März 2009 zwei Vorschläge zu einem überarbeiteten Schengen-Evaluierungsmechanismus angenommen. Mit dem Mechanismus kann geprüft werden, ob die Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Die Vorschläge ergänzen den derzeitigen Mechanismus; neu sind unangekündigte Ortstermine, die sicherstellen sollen, dass die Mitgliedstaaten den Schengen-Vorschriften in hohem Maße entsprechen.

Vizepräsident Jacques Barrot, in der Kommission für das Ressort „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ zuständig, hob hervor, dass „eine effiziente Anwendung aller Schengen-Bestimmungen und ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Beteiligten in einem Raum ohne Binnengrenzen von größter Bedeutung sind. Das System kann nur funktionieren, wenn jeder Mitgliedstaat für eine transparente, wirksame und kohärente Anwendung der Schengen-Vorschriften und  regelungen sorgt.“

Die Kommission hat zwei Rechtsakte (eine Verordnung und einen Beschluss) vorgeschlagen, um sämtliche Aspekte der Schengen-Zusammenarbeit (Außengrenzen, Visa, polizeiliche Zusammenarbeit, Schengener Informationssystem und Datenschutz) abzudecken. Mit den beiden Rechtsakten wird ein Evaluierungsmechanismus geschaffen, der gewährleisten soll, dass die Mitgliedstaaten einander vertrauen und die Schengen-Bestimmungen wirksam und effizient angewandt werden können.

Dabei wird auch den rechtlichen Änderungen nach der Einbeziehung der Schengen-Bestimmungen in den Rahmen der Europäischen Union Rechnung getragen.

Mit dem neuen Mechanismus wird das gegenwärtige System regelmäßiger Vor-Ort-Kontrollen in den Mitgliedstaaten verbessert; außerdem werden unangekündigte Ortstermine eingeführt, die sicherstellen sollen, dass die Schengen-Vorschriften jederzeit korrekt angewandt werden.

Hintergrundinformationen zum Schengen-System

Der Raum ohne Binnengrenzen – der Schengen-Raum – wurde Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre auf zwischenstaatlicher Ebene von den Mitgliedstaaten geschaffen, die die Kontrollen an ihren Binnengrenzen abschaffen und entsprechende Begleitmaßnahmen wie gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen, eine gemeinsame Visumpolitik, eine Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden und das Schengener Informationssystem (SIS) einführen wollten.
 
Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen besteht derzeit aus 25 Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen Portugal, Österreich, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, den beiden assoziierten Ländern Island und Norwegen sowie seit dem 12. Dezember 2008 der Schweiz.

Der Schengen-Raum setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten voll und ganz auf die Fähigkeit der anderen vertrauen, die Begleitmaßnahmen vollständig umzusetzen, die die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ermöglichen: Das heißt, dass die Kontrollen an den Außengrenzen von den Mitgliedstaaten nicht nur zum Schutz der eigenen Interessen durchgeführt werden, sondern auch im Namen der anderen Mitgliedstaaten, in die Personen, die die Grenze des Schengen-Raums passiert haben, weiterreisen können.

Das derzeitige Evaluierungssystem, das 1999 eingeführt wurde, spiegelt die aktuelle Rechtslage nicht mehr vollständig wider und weist Defizite hinsichtlich Methodik und Risikoanalyse auf.

In den vergangenen zehn Jahren fanden wiederholt Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten und auch mit der Kommission darüber statt, wie der Schengen-Evaluierungsmechanismus effizienter werden kann, insbesondere was den zweiten Teil des Mandats, also die Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Schengen-Bestimmungen nach Abschaffung der Binnengrenzkontrollen, anbelangt.

Außerdem wurde die Kommission im Haager Programm aufgefordert, „nach der vollständigen Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen einen Vorschlag mit dem Ziel vorzulegen, den bestehenden Schengen-Evaluierungsmechanismus durch einen Überwachungsmechanismus zu ergänzen, bei dem die umfassende Einbeziehung von Experten der Mitgliedstaaten gewährleistet ist und unangekündigte Inspektionen durchgeführt werden können“.

Mit den aktuellen Vorschlägen sollen die ermittelten Schwachstellen durch eine Straffung der Evaluierungsmethoden und Verbesserung des Follow-ups behoben werden. Außerdem werden unangekündigte Ortstermine eingeführt. Die Vorschläge tragen überdies der Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union Rechnung und sehen die Teilnahme von Experten aus den Mitgliedstaaten vor.