Mehr Schutz und Solidarität im europäischen Asylrecht

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Nachdem die EU-Kommission im Februar eine Verordnung zur Novellierung des EU-Asylrechts vorgelegt hat, hat sich das Europäische Parlament am 10. März 2009 in einem Initiativbericht zu dem Thema geäußert. Dieser unterstützt im Wesentlichen diese Vorschläge der Kommission, fordert aber zusätzlich mehr Schutz und Rechte für die Flüchtlinge und geht mit der bestehenden Dublin-II-Verordnung hart ins Gericht.

Im letzten Jahr ist die Zahl der Flüchtlinge weltweit auf 12 Millionen gestiegen. Der anhaltende Flüchtlingsstrom nach Europa hat auch die Kommission veranlasst, die geltenden Asylverordnungen und -richtlinien noch einmal zu überdenken. Das neue EU-Reformpaket zum Asylrecht will das bestehende Dublin-System sowie die Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern ändern und das EURODAC - die europäische Datenerfassung von Flüchtlingen - umgestalten.
 
Das Europäische Parlament drängt darauf, die Reformen der Kommission so schnell wie möglich umzusetzen und zu präzisieren. Derzeit sei die Lage der Flüchtlinge aus mehreren Gründen heikel. Das Konzept des Asyls sei in den letzten Jahren auf Kosten der Menschenrechte und des Schutzes der Asylbewerber stark "ausgehöhlt" worden, beklagt der Bericht. Mit dem Anstoß der Kommission hofft man nun, die Harmonisierung des Asylrechtes - die zu einem hohen Schutzniveau der Flüchtlinge führen soll - schneller voranzutreiben.
 
Einheitliche Fristen und Normen für Asylverfahren
 
Die Abgeordneten begrüßen deshalb ausdrücklich das Bestreben der Kommission, ein gemeinsames Asylverfahren zu etablieren, das zu "einheitlichen und vernünftigen Fristen führen sollte". In diesem Zusammenhang sollten auch identische Verfahren für Asylanträge geschaffen werden sowie "einheitliche Normen für die Anerkennung als Flüchtling oder als international Schutzbedürftiger". Des Weiteren wird auch die Einrichtung eines Europäischen Unterstützerbüros - wie von der Kommission vorgeschlagen - befürwortet. Dieses sollte allerdings nicht nur koordinieren, sondern auch eng mit NGOs und der UN zusammenarbeiten.
 
Harmonisierung und mehr Schutz für Flüchtlinge
 
Mit der Harmonisierung will das Parlament aber gleichzeitig auch die Umsetzung von Rechten für Flüchtlinge durchsetzen. Dies hatte die Kommission ebenfalls teilweise angeregt: So sollten Asylbewerber aufgrund ihres besonders "schutzbedürftigen" Status grundsätzlich nicht in Gewahrsam genommen werden. Die Abgeordneten wollen darüber hinaus noch einheitliche Kontrollen an den EU-Außengrenzen installieren. Diese sollen Asylsuchende besser identifizieren können, um somit Personen, die ein Recht auf internationalen Schutz haben, leichter Zutritt zu gewähren. Kritik übt der Bericht auch an der EU-Agentur für Grenzsicherung, Frontex. Das Mandat der Agentur müsse überarbeitet werden und "Schutz- und Menschenrechtsbelange" unbedingt in die Mission von Frontex integriert werden. Die Grenzüberwachung solle zukünftig außerdem detaillierte Berichte über die abgefangenen Personen und ihre einzelnen Schicksale vorlegen.
 
Entwicklungsarbeit statt Krisenmanagement
 
Ziel müsse auch sein, das gemeinsame Asylsystem mit "den Zielen und Aktivitäten im Bereich des Flüchtlingsschutzes (...) für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern" sowie mit den entsprechenden Partnerschaftsabkommen in "Einklang" zu bringen, mahnen die Abgeordneten. Asyl müsse eben Teil der Entwicklungszusammenarbeit und dürfe kein Krisenmanagement sein, so der Bericht übereinstimmend mit der Kommission. Damit sei auch verbunden, eine Wiederansiedlung von Flüchtlingen in ihren Herkunftsländern zu fördern.
 
Dublin-System muss revidiert werden
 
Mit scharfer Kritik wendet sich der Bericht gegen die derzeit gültige Dublin-Regelung, nach der auf die Wünsche der Asylbewerber - beispielsweise nach der Wahl eines europäischen Landes - nicht eingegangen wird. Das Parlament will deshalb durchsetzen, dass Personen, deren Schutzbedürftigkeit anerkannt wurde, auch in einem anderen Land der EU leben können. Zu prüfen sei auch, inwiefern die Flüchtlinge auf freiwilliger Basis ein anderes Land für ihren Asylantrag wählen können als das, in dem sie angekommen sind. Dies würde auch besonders einwanderungsstarke Mitgliedstaaten entlasten.
 
593 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 65 dagegen, 18 enthielten sich der Stimme.

Berichterstatter: Giusto CATANIA (VEL/NGL, Italien)
Bericht: (A6-0050/2009) - Die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Verfahren: INI (Initiativbericht)
Aussprache: Montag, 9.3.2009
Abstimmung: Dienstag, 10.3.2009