EU-Asylsystem verbessern und Rechte von Asylbewerbern stärken

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Das Europäische Parlament hat über ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des EU-Asylsystems und zur Stärkung der Asylbewerberrechte abgestimmt. Die Abgeordneten sprechen sich unter anderem für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office", angemessene Aufnahmebedingungen sowie kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber aus.

Das Asylpaket besteht aus insgesamt fünf Verordnungen und Richtlinien. Als erster Teil der Gesetzgebung wurde der Bericht von Antonio MASIP HIDALGO (SPE, Spanien) mit großer Mehrheit angenommen. Dieser fordert angemessene Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bezug auf Wohnen, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung, finanzielle Vorteile, der Freizügigkeit und den Zugang zu Arbeit. Der Text enthält auch Bestimmungen über den Schutz von gefährdeten Personen wie Minderjährigen, schwangeren Frauen und Opfer von Folter und Gewalt.

Haftbestimmungen
 
Nach den neuen Regelungen soll über die Anwendung von Haft von Fall zu Fall entschieden werden. Asylbewerber sollten zudem nicht in Gefängnissen, sondern in speziell hierfür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden. Auch müssten rechtliche Garantien gegen willkürliche Inhaftierungen eingeführt werden. Die Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen müsse verboten werden. 
 
Kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber
 
Die Gesetzgebung soll zudem darauf hinwirken, dass allein Justizbehörden Haftbefehle ausstellen können. Verwaltungsbehörden hingegen sollen nur in dringenden Fällen Migranten verhaften dürfen. Ihre Entscheidung soll aber in jedem Fall von den zuständigen Justizbehörden innerhalb von 72 Stunden bestätigt werden; wird keine Entscheidung gefällt, muss der Asylbewerber sofort freigelassen werden. Inhaftierte Asylbewerber müssen in einer ihnen bekannten Sprache darüber informiert werden, dass sie Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung und Vertretung haben, so die Abgeordneten. Ihnen steht nach der neuen Regelung zudem medizinische Versorgung und eine angemessene psychologische Unterstützung zu.
 
Die Abgeordneten glauben auch, dass die administrativen Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen schneller durchgeführt werden müssen und dass Verzögerungen, die nicht die Schuld der Asylbewerber sind, eine Verlängerung der Haft nicht rechtfertigen.
 
Darüber hinaus ist das EP der Ansicht, dass die Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist, eine Arbeitserlaubnis erhalten müssen. Minderjährige müssen innerhalb von drei Monaten Zugang zu Bildung erhalten.
 
Gefährdete Personen
 
Mitgliedstaaten müssen nach den neuen Regelungen prüfen, ob der Antragsteller besondere Bedürfnisse hat: dabei geht es vor allem um gefährdete Personen, darunter Minderjährige, schwangere Frauen und Opfer von Folter, Gewalt und Genitalverstümmelung bei Frauen. Folteropfer müssten so schnell wie möglich in ein Pflege-Zentrum eingewiesen werden, so das Parlament. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, auch bei der Familienzusammenführung zu helfen.
 
Neufassung der "Dublin-Verordnung"
 
Ein weiterer Bericht von Jeanine HENNIS-PLASSCHAERT (ALDE, Niederlande) betrifft die Novelle der seit 2003 bestehenden sog. "Dublin-Verordnung". Diese gewährleistet den freien Zugang zur Asyl-Antragstellung sowie die rasche Antragsbearbeitung. Sie soll zudem unterbinden, dass die Antragsteller sich in mehreren Mitgliedsstaaten bewerben. Der Bericht fordert, höhere Standards für den Schutz von Asylbewerbern zu garantieren und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Situationen derjenigen Mitgliedstaaten vor, die durch einen verstärken Zustrom von Asylsuchenden unter besonderem Druck stehen. So soll es nun Fristen geben, um die Verfahren effizienter und schneller zu machen.
 
Durch die neue Verordnung müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle Rechte von Asylbewerbern, die internationalen Schutz genießen, voll umgesetzt werden: dazu gehört das Recht der Berufung gegen Entscheidungen, einschließlich des Rechtes auf Prozesskostenhilfe, sowie die Familienzusammenführung. Zudem bestätigt der Bericht das rechtliche Prinzip, dass niemand verhaftet werden darf, nur weil er um internationalen Schutz bittet.
 
Die Abgeordneten weisen zudem darauf hin, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden muss. Dazu sollen Teams aus nationalen Experten gebildet werden, um diejenigen Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit einer besonders großen Anzahl von Asylanträgen konfrontiert sind. Auch soll  dafür gesorgt werden, dass eine Person, die internationalen Schutz genießt,  von einem anderen Mitgliedstaat aufgenommen werden kann, als dem, der die Aufnahme ursprünglich genehmigte - auch um die Lasten zwischen den Ländern besser zu verteilen. Die entsprechenden Rechtsverordnungen sollen bis Anfang 2012 umgesetzt werden. Auch im Falle von unbegleiteten Minderjährigen soll die Zusammenführung mit der Familie erleichtert werden. Wenn Überstellungen erfolgen, müssten diese unter Wahrung der Grundrechte und der Menschenwürde stattfinden, so die Abgeordneten; außerdem müssten dem Asylsuchenden ausreichend Informationen in einer ihm verständlichen Sprache zur Verfügung stehen.                    
 
Verbesserung der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac
 
Das Dublin-System kann nicht ohne ein System zur Identifizierung von Ausländern funktionieren, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Dieses System ist Eurodac, ein digitales Set-up für den Vergleich von Fingerabdrücken, das bereits 2003 eingeführt wurde. Die allgemeine Funktionsweise des Systems hinsichtlich der verschiedenen Phasen der Operation und der Festlegung von Datenschutzvorschriften soll verbessert werden. So werden die Mitgliedstaaten beispielsweise verpflichtet, solche Daten zu löschen, die nicht mehr benötigt werden. Der Bericht von Nicolae Vlad POPA (EVP-ED, Rumänien) unterstützt diesen Vorschlag.
 
Ein Büro, um den Mitgliedstaaten zu helfen
 
Schließlich hat das Parlament auch den Bericht von Jean LAMBERT (Grüne/EFA, Großbritannien) zur Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office" angenommen. Dieses Gremium wird Experten-Hilfe bei der Umsetzung der EU-Asylpolitik bereitstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten  fördern. Die Abgeordneten plädieren dafür, dass dieses Büro in Zusammenareit mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge und Nichtregierungsorganisationen Aus- und Fortbildungsprogramme im Bereich Asyl entwickelt. Das Büro solle auch ein Frühwarnsystem einrichten, um den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu ermöglichen, große Zuströme von Bewerbern rechtzeitig voraussehen zu können.
 
Die Verordnung wird durch einen weiteren Beschluss begleitet, der vorsieht, dass die Finanzierung des Asyl Support Office durch umgeschichtete Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfond erfolgt. Dies wird in dem ebenfalls verabschiedeten Bericht von Barbara DÜHRKOP DÜHRKOP (SPE, Spanien) festgelegt.
 

Berichterstatter: Antonio MASIP HIDALGO (SPE, Spanien)
Bericht:  (27/04) - Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern (Neufassung),
431 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen, 43 Enthaltungen
 
Berichterstatterin: Jeanine HENNIS-PLASSCHAERT (ALDE, Niederlande)
Bericht: (27/04) - Anträge von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat auf internationalen Schutz (Neufassung),
398 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen, 65 Enthaltungen

Berichterstatter: Nicolae Vlad POPA (EVP-ED, Rumänien)
Bericht: (27/04) - Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten (Neufassung),
445 Ja-Stimmen, 76 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen

Berichterstatter: Jean LAMBERT (Grüne/EFA, Großbritannien)
Bericht: (27/04) - Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
467 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen
 
Berichterstatterin: Bárbara DÜHRKOP DÜHRKOP (SPE, Spanien)
Bericht: (A6-0280/2009) - Europäischer Flüchtlingsfonds (2008 bis 2013)
482 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen