Menschenrechte innerhalb und außerhalb der EU stärken

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Anlässlich des Jahresberichts der Menschenrechte 2008 fordert das Europäische Parlament mehr Konsequenz bei der Durchsetzung der internationalen Menschenrechte innerhalb und außerhalb der EU. Die EU müsse ihrer führenden Rolle bei den Menschenrechten gerecht werden. Auch für eine Stärkung des Internationalen Gerichtshofs spricht sich das EP aus. Zudem müssten alle EU-Mitglieder das Übereinkommen gegen Folter unterzeichnen und ratifizieren.

Um den Erfolg der Förderung der Menschenrechte außerhalb der EU zu gewährleisten, muss die EU selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Das konstatiert Berichterstatter Raimon OBIOLS I GERMÀ (SPE, Spanien) in dem Bericht über den Jahresbericht der Menschenrechte der Welt 2008.

Der führenden Rolle bei den Menschenrechten gerecht werden
 
Das EP weist darauf hin, dass die EU trotz der in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchungen keine Bewertung der Methoden der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Politik der Regierung der Vereinigten Staaten unter Bush zur Bekämpfung des Terrorismus vorgenommen hat.
 
Mängel gebe es auch noch in der Roma-Frage: Hier müsse eine europäische Rahmenstrategie für Roma ausgearbeitet werden. Trotzdem nehme die EU eine führende Rolle in Menschenrechtsfragen ein. Auch müsse in der EU die Förderung der Menschenrechte als wichtigste Zielsetzung der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik gelten. Dazu müsse man die Fähigkeit der Union verbessern, "rasch auf Menschenrechtsverstöße durch Drittländer" zu reagieren. Menschenrechtsklauseln müssten auch in Abkommen der EU mit Drittstaaten konsequent implementiert werden.
 
Internationalen Gerichtshof stärken
 
Global für Menschenrechte zu kämpfen heiße zudem, sich für den Internationalen Gerichtshof stark zu machen. Deshalb müsse die EU alles tun, damit das Rö­mi­sche Statut vom 17. Juli 1998 - der Gründungs- und Konstituierungsvertrag des Gerichtes - weltweit ratifiziert wird. Die tschechische Republik ist der einzige EU-Mitgliedstaat, der das Rö­mi­sche Sta­tut noch nicht ratifiziert hat. Zudem müssten alle Mitgliedstaaten aktiv dabei mitwirken, flüchtige Personen vor Gericht zu bringen, und an den internationalen Strafrechtsmechanismen mitarbeiten.
 
Verbot der Todesstrafe
 
Die Abgeordneten begrüßen die gemeinsame Erklärung zur Einführung eines Europäischen Tages gegen die Todesstrafe, der am 10. Oktober jedes Jahres begangen wird. Das Verbot der Todesstrafe gehöre zu den wichtigsten Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
 
Die EU befürworte "alle Tatbestände gegen die Todesstrafe". Die Abschaffung der Todesstrafe trage zur Stärkung der Achtung der Menschenwürde und zur weiteren Förderung der Menschenrechte bei.
 
Übereinkommen gegen Folter unterzeichnen und ratifizieren
 
Alle Mitgliedstaaten der EU, die das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) bisher nicht unterzeichnet und/oder ratifiziert haben, werden "dringend" aufgefordert, dies "schnellstmöglich" zu tun.
 
Die Abgeordneten stellen sich nach wie vor "beunruhigt" die Frage, ob jene EU-Mitglieder, die sich weigern, das "Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen" zu unterzeichnen, sich überhaupt zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet fühlen.
 
Zudem erwartet das EP von Rat und Kommission, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Europarat verbessern, um europaweit eine "Zone frei von Folter und anderen Formen der Misshandlung" als deutliches Signal dafür zu schaffen, dass die europäischen Staaten sich nachdrücklich für die Abschaffung solcher Praktiken, vornehmlich innerhalb ihrer eigenen Grenze,  einsetzen und damit solchen Ländern der Welt, in denen solche Praktiken immer noch üblich sind, ein Beispiel geben.
 
Situation in Gaza - Untersuchung von Kriegsverbrechen
 
Die Abgeordneten bedauern zutiefst die jüngste militärische Eskalation in Gaza sowie die Tatsache, dass sich die humanitäre Lage in Gaza weiter verschlechtert hat. Gleichzeitig sprechen sie der Zivilbevölkerung im Süden Israels ihr "bedingungsloses Mitgefühl aus". Alle Parteien müssten die Resolution 1860 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen uneingeschränkt umsetzen, um einen dauerhaften Waffenstillstand zu gewährleisten.
 
Begrüßt wird von den Abgeordneten die Entscheidung des UNHRC, des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, eine unabhängige Kommission zur Untersuchung aller während des jüngsten Gaza-Konflikts durch die Konfliktparteien begangenen  Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen einzusetzen. Alle Parteien müssten  mit den Menschenrechtsermittlern der Vereinten Nationen zusammenarbeiten.
 
Rechte von Kindern
 
Dringend geboten sei es zudem, die Leitlinien der Europäischen Union zu Kindern in bewaffneten Konflikten umzusetzen. Das EP fordert alle Staaten eindringlich auf, die Pariser Verpflichtungen von 2007 anzunehmen, um Kinder vor illegaler Rekrutierung oder dem illegalen Einsatz durch Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen zu schützen.
 
In diesem Zusammenhang begrüßen die Abgeordneten die überarbeitete Checkliste der EU, durch die der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten in die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik integriert  werden soll. Mit dieser Einbindung seien "erhebliche Verbesserungen" verbunden, insbesondere was die Ausarbeitung einer Definition des Begriffs „Kinderschutz“ sowie eine besondere Schulung für den Umgang mit Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, angehe.
 
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
 
Schließlich weist das EP mit Nachdruck darauf hin, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte genau so wichtig wie bürgerliche und politische Rechte sind. Die EU müsse ihre Zusage einhalten, die Errungenschaften der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen.
 
Zugleich müsse die EU den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in ihre außenpolitischen Beziehungen zu Drittländern integrieren, diesen Schutz regelmäßig auf die Tagesordnung der Menschenrechtsdialoge und Konsultationen mit Drittländern setzen und auf die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte drängen, insbesondere damit das Verfahren für Einzelbeschwerden effizient funktioniere.
 
 
429 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 36 dagegen, 55 enthielten sich der Stimme.
 
 
Berichterstatter: Raimon OBIOLS I GERMÀ (SPE, Spanien)
Bericht: (A6-0264/2009) - Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die EU-Politik in diesem Bereich
Verfahren: INI (Initiativbericht)
Aussprache: Mittwoch, 6.5.2009
Abstimmung: Donnerstag, 7.5.2009