Staatspräsident Abdullah Gül hat das Gesetz zur türkischen Staatsbürgerschaft unterzeichnet. Aus dem neuen Gesetz wurde das nicht Antreten des Militärdienstes und die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ohne Erlaubnis als Grund für die Ausbürgerung gestrichen. Mit einer Ausbürgerung ist beim Antreten des Militärdienstes in einem anderen Land, bei Kriegsbeteiligung und bei Türkeifeindlicher Propaganda zu rechnen.
Das Gesetz bringt bei der Einbürgerung eine Erleichterung und bei der Ausbürgerung eine Erschwerung. Somit können alle, mit einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Türkei oder alle, die eine dreijährige Ehe nachweisen können die türkische Staatsbürgerschaft annehmen.
Ausländer, die eine türkische Staatsbürgerschaft annehmen möchten, müssen entweder die Investitions- oder Erfolgskriterien nachweisen. Außerdem können mit dem neuen Gesetz vorher Ausgebürgerte wieder eingebürgert werden.
Quelle:
Deutsch-Türkische Medienagentur
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