Leitlinien der Kommission zur besseren Durchführung der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG

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Die Kommission hat Anfang Juli 2009 Leitlinien zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erlassen. Diese Leitlinien schaffen Klarheit hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen und vermitteln den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität, Rechtsmissbrauch und Scheinehen

Vizepräsident Jacques Barrot, in der Kommission zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, erklärte hierzu: „Die Freiheit, in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten, ist ein Kernelement der Europäischen Union. Diese Freiheit kommt nicht nur den EU-Bürgern und den Mitgliedstaaten zugute, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften. Acht Millionen EU-Bürger leben inzwischen in einem anderen als ihrem Heimatmitgliedstaat. Die heute vorgelegten Leitlinien zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie sind als Information für die EU-Bürger und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten gedacht.

Alle Mitgliedstaaten haben die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in innerstaatliches Recht umgesetzt. In einem im Dezember 2008 vorgelegten Bericht hat die Kommission allerdings festgestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie insgesamt eher enttäuschend verläuft. In keinem einzigen Mitgliedstaat wurde die Richtlinie in ihrer Gesamtheit und kein einziger Artikel der Richtlinie wurde in allen Mitgliedstaaten wirksam und korrekt umgesetzt.

Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, dafür zu sorgen, dass EU-Bürger und ihre Familienangehörigen ihr Recht auf Freizügigkeit tatsächlich wahrnehmen können. Sie hatte daher angekündigt, dass sie die Bürger besser informieren will und zusammen mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten möchte, dass die Richtlinie in vollem Umfang angewandt wird.

Die heute verabschiedeten Leitlinien sind das erste greifbare Ergebnis dieser Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Die Leitlinien sollen sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Bürgern Information und Unterstützung zu Fragen bieten, die bei der Umsetzung oder Anwendung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften Probleme bereiten, etwa die Definition von „ausreichenden Existenzmitteln“, „Abhängigkeit“, „öffentliche Ordnung und Sicherheit“ oder „Rechtsmissbrauch“.  Auf fachlicher Ebene wird die Kommission mit den Vertretern der Mitgliedstaaten weiter am Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahrensweisen arbeiten.
 
Darüber hinaus arbeitet die Kommission an einer aktualisierten Fassung des Leitfadens für den Bürger und an einem Wikipedia-Artikel über die Rechte der Bürger.
Auch künftig wird die Kommission darüber wachen, wie die Freizügigkeitsrichtlinie vor Ort angewandt wird, und sie wird die ihr durch den EG-Vertrag übertragenen Befugnisse in vollem Umfang nutzen, um dafür zu sorgen, dass die EU-Bürger ihre Rechte wirklich ausüben können.