Erklärung der Kommission zu Entscheidung Islands auf EU-Mitgliedschaft

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Das isländische Parlament hat sich am 16. Juli 2009 für den Antrag auf Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union ausgesprochen. Kommissionspräsident Barroso erklärte hierzu: „Die Entscheidung des isländischen Parlaments zeugt von der Kraft des europäischen Projekts und ist Zeichen für die Hoffnung, die die Europäische Union darstellt. Island ist ein europäisches Land mit langer, tief verwurzelter demokratischer Tradition. Nach fast 40jähriger EFTA-Mitgliedschaft und 15jähriger Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen zwischen Island und der EU sehr enge Verbindungen. Es ist nun Aufgabe der isländischen Regierung, die nach dieser Entscheidung notwendigen Schritte zu unternehmen und beim EU-Ratsvorsitz die Mitgliedschaft förmlich zu beantragen.“

EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn fügte hinzu: „Ich freue mich, dass die EU Erweiterungsagenda über unser fortdauerndes Engagement für Südosteuropa hinaus mit Island, einem Land mit tiefen demokratischen Wurzeln, nun bald auch den Nordwesten des Kontinents umfassen könnte.“

Island ist ein potenzieller EU-Beitrittskandidat. 1970 trat das Land der Europäischen Freihandelszone bei. Seit 1972 besteht ein bilaterales Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Island gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum seit dessen Inkrafttreten 1994 an.

Der Antrag auf Mitgliedschaft wird dem Europäischen Rat übermittelt, der über die Einleitung des im EG-Vertrag festgelegten Verfahrens entscheidet und die Kommission um ihre Stellungnahme zum Beitrittsantrag ersucht. Auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission beschließt der Rat einstimmig, ob dem Bewerberland der Status eines Kandidatenlandes zuerkannt wird.

In der Stellungnahme der Kommission wird bewertet, ob das Bewerberland die Breitrittkriterien erfüllt, einschließlich seiner Fähigkeit, die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft zu erfüllen. Diese Bewertung basiert auf den Beitrittskriterien von Kopenhagen aus dem Jahr 1993. Ferner schließt sie eine eingehende Prüfung der Situation in den verschiedenen EU-relevanten Bereichen ein. Islands zufriedenstellende Bilanz bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen im Rahmen des EWR-Abkommens ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bewertung.