EU-Rückübernahmeabkommen mit der Türkei

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Nach einer Meldung in der türkischen Tageszeitung Hürriyet (vom 22.12.2009) sind die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen der EU mit der Türkei weit voran geschritten.

Die Türkei gilt im Rahmen der globalen Wanderung als ein Hauptreiseweg für einen Grenzübertritt in die Europäische Union. Insbesondere zwischen dem Schengenmitglied Griechenland und der Türkei gab es immer wieder Spannungen wegen der Behandlung von Personen, die nachweislich über die Türkei die Grenze überschritten haben. So gibt es von beiden Seiten auch illegale Versuche Personen wieder auf dem Staatsgebiet des anderen Staates „abzuladen“, was menschen- und völkerrechtlichen Standards selbstverständlich widerspricht.

Der Staatsminister und Verhandlungsführer im EU Beitrittsprozess, Egemen Bagis, erklärt in der Hürriyet, man werde ein Rückübernahmeabkommen noch bis Ende Januar unterzeichnen können. Offensichtlich ist das Haupthindernis für das jahrelang andauernden Konflikt zwischen der Türkei und der EU bei Seite geräumt und eine Einigkeit über die Kosten der Rückführung erzielt worden. Bagis deutet an, dass es eine Kostenteilung geben soll. Sofern keine Rückführungsabkommen mit den einzelnen Staaten existiert so hätte dies die Konsequenz gehabt, dass die zurückzuführenden Personen sich über eine unbestimmte Zeit in der Türkei aufgehalten hätten. Dieses wollte die Türkei mit Hinweis auf die entstehenden Kosten partout nicht akzeptieren.

Des weiteren verlangte die EU eine erhöhte Grenzsicherung durch die Türkei, ohne sich an den Kosten der Maßnamen beteiligen zu wollen. Außenminister Davutoglu erklärte die Ratifizierung eines Rückführungsabkommens könne trotz der damit verbundenen Kosten nicht als Zugeständnis betrachtet werden, da humanitäre Angelegenheiten niemals als Zugeständnis bezeichnet werden könnten. Unabhängig vom Zustandekommen eines Abkommens müsse die Türkei sich als Migrationsland dem Problem stellen.

Außerdem sollen die Vorbereitungen für die Einführung biometrischer türkischer Reisepässe weit fortgeschritten sein.  Dies wertete der türkische Außenminister als ein Teil des integrierten Grenzkontrollregimes und einen Schritt in die Moderne.

Es bleibt abzuwarten, ob die neu konstituierende EU-Kommission nach dem Lissabonner Vertrag der Türkei auch Visaerleichterungen oder gar die Visafreiheit bringen wird. Bislang wurde die Einführung von Visaerleichterung von der Kommission und dem EU Parlament mit dem Argument abgelehnt, dass die Türkei die Sicherheitsstandards bei der Grenzkontrolle und den Dokumenten nicht einhalte und das Rückführungsabkommen nicht unterzeichnet habe.

Für die Beobachter im EU-Beitrittsprozess stellt sich die spannende Frage, wer sich welche Zugeständnisse wie teuer erkaufen wird. Dabei dürften die scharfen Proteste bei der Ungleichbehandlung der Türkei im Hinblick auf die aktuelle Visaaufhebung gegenüber Serbien, Montenegro  und Mazedonien sicher nicht unerhört bleiben.
Auch das Soysal Urteil des EuGH böte möglicherweise den Mitleidstaaten ein politisches Argument, ihren Widerstand gegen die Visafreiheit aufzugeben. Rechtsanwalt Ünal Zeran
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