Am 14. Juli 2009 teilte die Tschechische Republik der Kommission und dem Rat mit, dass Kanada ab dem 14. Juli 2009 einseitig eine Visumpflicht für Staatsangehörige der Tschechischen Republik anwendet. Diese Mitteilung wurde am 6. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Grund für die Einführung der Visumpflicht für Staatsangehörige der Tschechischen Republik war die Überlastung des kanadischen Asylsystems durch zu viele Asylanträge tschechischer Roma. In nur 18 Monaten hätten 3.000 Tschechen einen Asylantrag in Kanada gestellt. Bemühungen der EU, die Visumpflicht wieder aufleben zu lassen, blieben bis Anfang Oktober ohne Erfolg. 170 Roma aus Tschechien haben seit Ende 2007 in Kanada Asyl erhalten. Die Tschechische Republik hatte daraufhin beschlossen, kanadische Diplomaten und Inhaber von Dienstpässen der Visumpflicht zu unterwerfen. Da die gemeinsame Visumpolitik der Europäischen Union auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruht, hat die Kommission in einem Bericht an den Rat vom 19. Oktober 2009 angekündigt, dass im Falle der Beibehaltung der Visumpflicht bis Ende 2009 eine Empfehlung dahin gehend abgeben werde, dass für bestimmte Gruppen von kanadischen Bürgern (Inhaber von Diplomatenpässen und Dienstpässen) die Visumpflicht eingeführt bzw. wiedereingeführt wird.