BRÜSSEL/ GENF - Die UN Flüchtlingsbehörde UNHCR und die Europäische Kommission haben am 15. Februar 2005 zwei Vereinbarungen unterzeichnet, die die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Entwicklung des europäischen Asylrechts und auf Flüchtlingshilfe innerhalb und außerhalb der Grenzen der EU stärken sollen.
Die Unterzeichnung der beiden Abkommen war eine der letzten Amtshandlungen des UN-Flüchtlingskommissars Ruud Lubbers. Am 20. Februar 2005 ist Lubbers wegen Vorwürfen von sexueller Belästigung von seinem Amt zurückgetreten.
Während seines Besuchs in Brüssel, unterzeichnete der inzwischen zurückgetretene UN Hochkommissar für Flüchtlinge, Ruud Lubbers, zunächst eine Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft mit der Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik Benita Ferrero-Waldner. Diese Vereinbarung soll die bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und dem UNHCR bei der Flüchtlingshilfe außerhalb Europas stärken.
Die zweite Vereinbarung hat Lubbers mit dem Vize-Präsidenten der EU-Kommission und Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, Franco Frattini, getroffen. Danach soll die Zusammenarbeit in Bezug auf die Entwicklung der fortschreitenden Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts erleichtert werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass europäische Rechtsakte mehr und mehr Bedeutung für die Zuwanderung nach Europa haben. Auch das seit Januar diesen Jahres geltende Zuwanderungsgesetz setzt zu großen Teilen lediglich bestehende europäische Richtlinien in deutsches Recht um. Weitere zehn Richtlinien zum Asyl- und Ausländerrecht harren dabei auch in Deutschland noch der Umsetzung. Künftig ist überdies mit einer Steigerung der Bedeutung gemeinsamer europäischer Zuwanderungspolitik zu rechnen. Die EU, die seit dem Amsterdamer Vertrag eine Kompetenz auf diesem Gebiet besitzt, hat im Haager Programm Ende 2004 einen Aktionsplan in Asylangelegenheiten für die nächsten fünf Jahre niedergelegt. Im Januar 2005 hat die EU-Kommission ein Grünbuch zur Arbeitseinwanderung vorgelegt, mit dem eine gesamteuropäische Diskussion um künftige Regelungen auf EU-Ebene entfacht werden soll.
Die beiden am 15. Februar 2005 unterzeichneten Abkommen enthalten neben rechtlichen Verpflichtungen auch praktische Vereinbarungen, die die Arbeit des UNHCR in der Europäischen Union bezüglich der Hilfe für Flüchtlinge und bezüglich der politischen Tätigkeit erleichtern soll.
Die Unterzeichnung der beiden Abkommen war eine der letzten Amtshandlungen des UN-Flüchtlingskommissars Ruud Lubbers. Am Sonntag, den 20. Februar 2005, ist Lubbers wegen Vorwürfen von sexueller Belästigung von seinem Amt zurückgetreten.
Lubbers stand als ehemaliger niederländischer Premierminister seit 2001 an der Spitze des UN Hochkommissariats für Flüchtlinge, UNHCR, das mit 6000 Mitarbeitern in 115 Ländern eine der weltgrößten humanitären Organisationen ist. Der interne Überwachungsdienst der Vereinten Nationen, OIOS, hatte Lubbers Verhalten gegenüber mehreren Frauen kritisiert, denen er nach Schilderungen des OIOS unter anderem den Arm um die Hüfte gelegt hatte. Lubbers hatte alle Anschuldigungen von sich gewiesen und noch auf der Pressekonferenz vor vier Tagen gesagt, er werde bis zum Ende seiner regulären Amtszeit im Dezember 2005 im Amt bleiben.
Der Druck auf Lubbers war verstärkt worden, nachdem die britische Zeitung The Independent Ende letzter Woche Details des Berichts des OIOS veröffentlicht und damit auch den Druck auf UN-Generalsekretär Kofi Annan verstärkt hatte. In seiner Rücktrittserklärung zeigt sich Lubbers enttäuscht und wütend über das Verhalten von Kofi Annan, mit dem Lubbers wegen dieser Angelegenheit am Freitag in New York zusammen gekommen war. Lubbers schreibt: ?Trotz all meiner Loyalität bin ich nun nicht nur verletzt, sondern auch beleidigt worden, und deshalb trete ich als Hochkommissar zurück.
Ron Redmond, Sprecher des UNHCR sagte am Sonntag, ?Der Hochkommissar hat in den vergangenen vier Jahren seine gesamte Zeit und Energie Flüchtlingen gewidmet. Das ist ein trauriges Ende einer brillanten Karriere.?