„Erneut will die Bundesregierung aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht die gebotenen Konsequenzen ziehen. Die Folge ist, dass von türkischen Staatsangehörigen auch weiterhin europarechtswidrig zu hohe Gebühren für die Bearbeitung und Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen erhoben werden“, stellt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE angesichts der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf ihre diesbezügliche Kleine Anfrage fest.
Sevim Dagdelen weiter: „Die betroffenen türkischen Staatsangehörigen sollten Widerspruch gegen die Höhe der gezahlten bzw. zu zahlenden Gebühren erheben oder die Gebühren nur unter Vorbehalt zahlen. Denn die jetzigen Gebührenregelungen verstoßen wahrscheinlich gegen das so genannte Verschlechterungsverbot aus Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980. Dies lässt sich aus einem Urteil des EuGH vom 17.09.2009 (C- 242/06 – Sahin) ableiten, auch wenn die Bundesregierung (noch) die Besonderheiten dieses gegen die Niederlande ergangenen Urteils betont. Gleichwohl soll die Gebührenregelung im Hinblick auf das Urteil aber auf der kommenden Ausländerreferentenbesprechung zwischen Bund und Ländern „erörtert“ werden. Dies macht deutlich, dass auch die Bundesregierung notwendige Änderungen infolge des Urteils nicht auszuschließen vermag. Ihre Ausführungen, mit denen sie die Gebührenerhöhungen der Vergangenheit als europarechtskonform rechtfertigen will, sind rechtlich jedenfalls nicht überzeugend. Das bestehende Ausländerrecht muss endlich grundsätzlich dahingehend überprüft, klargestellt und geändert, inwieweit die allgemeinen Regelungen auf türkische Staatsangehörige vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH zu den Auswirkungen des Assoziierungsabkommens überhaupt noch anwendbar sind. Dies betrifft z.B. auch das Visum- und Ausweisungsrecht.“ Presseerklärung der Linken
Berlin, 07.01.2010