Neues Informationsportal zur Dienstleistungsrichtlinie

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Die Mitgliedstaaten waren aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verpflichtet, bis Ende Dezember 2010 Umsetzungsregelungen zu erlassen. Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie im deutschen Gewerberecht und in weiteren Vorschriften ist seit dem 28.12.2009 in weiten Teilen in Kraft getreten. Künftig wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie besteht darin, Fortschritte im Hinblick auf einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen zu erreichen, sodass im größten Sektor der europäischen Wirtschaft sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher den vollen Nutzen aus seinen Möglichkeiten ziehen können. Durch die Unterstützung der Entwicklung eines wahrhaft integrierten Binnenmarktes für Dienstleistungen trägt die Richtlinie dazu bei, das beträchtliche Potenzial im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor in Europa zu realisieren. Die Dienstleistungsrichtlinie bildet einen großen Fortschritt dabei, sicherzustellen, dass sowohl die Erbringer als auch die Empfänger von Dienstleistungen leichter von den im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft garantierten Grundfreiheiten – dem Niederlassungsrecht und dem freien Dienstleistungsverkehr über die Grenzen hinweg – profitieren. Zur Erreichung dieses Ziels wird mit den Bestimmungen der Richtlinie eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, der Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen sowie die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und des Vertrauens von Dienstleistungserbringern und Verbrauchern in den Binnenmarkt angestrebt. Die Richtlinie findet auf eine große Bandbreite von Dienstleistungen Anwendung. Ihre Bestimmungen beruhen im hohen Maße auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr und sie ergänzt bestehende Instrumente der Gemeinschaft, die weiterhin vollständig anwendbar bleiben. Neben der Forderung an die Mitgliedstaaten4, konkrete rechtssetzende Maßnahmen zu ergreifen, werden die Mitgliedstaaten in der Richtlinie aufgefordert, eine Vielzahl von praktischen Maßnahmen, wie zum Beispiel einheitliche Ansprechpartner für Dienstleistungserbringer, elektronische Verfahren und Verwaltungszusammenarbeit, einzuführen. Das neu errichtete Portal 21 (www.portal21.de) unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten.