Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl.EU L 243/1 vom 15.09.2009)
Der Visakodex hat als Verordnung der Europäischen Union Gesetzescharakter und gilt mit Masse ab 5. April 2010 unmittelbar in allen Anwenderstaaten.
Der Visakodex gilt für alle Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie für die Schweiz und für Liechtenstein (mit dem Beitritt zum Schengenraum) sowie die verbleibenden neuen Beitrittsstaaten Rumänien, Bulgarien und Zypern (nach Vollanwendung des Schengen-Besitzstandes), außer für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Irland. Dänemark wird innerhalb von sechs Monaten nach Erlass der Verordnung beschließen, ob es die Regelungen in nationales Recht umsetzt. Der Visakodex löst im Rahmen der Visumpolitik der Europäischen Union zur Aufstellung eines gemeinsamen Besitzstandes an Rechtsvorschriften, insbesondere durch Konsolidierung und Weiterentwicklung der bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiet, insbesondere Art. 9-17 SDÜ und die Gemeinsame Konsularische Instruktion (GKI) ab.Die Abhandlung gibt einen kommentierten Überblick zu den Änderungen aufgrund der Anwendung des Visakodex ab 05.04.2010.
In der Anlage ist der Text des Visakodex sowie zum Vergleich die GKI (Veröffentlichungsstand 2005) beigefügt. Die Anlagen sind über die "Büroklammer" des Dokumentes zu öffnen.