Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit den Ländern Südeuropas

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Die Europäische Union betreibt einen Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit den Länder Südeuropas, um politische Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand zu erreichen. Endziel dieses Prozesses ist für einige Staaten der Beitritt zur EU.

Das Regionalkonzept bildete bereits 1996 einen Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zu den fünf Ländern der Region, d.h. Bosnien Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien sowie die Bundesrepublik Jugoslawien, die Montenegro und Serbien, Kosovo inbegriffen (nach Abkommen 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen), geworden ist. Die 1996 festgelegten Ziele des Regionalkonzepts waren die Unterstützung einer erfolgreichen Umsetzung der Friedensabkommen von Dayton/Paris und Erdut sowie die Schaffung einer Zone politischer Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstands durch

  • Einführung und Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit;
  • Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte;
  • Belebung der Wirtschaftstätigkeit.

Der  Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess setzt Folgendes voraus:

  • die Konzipierung von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Aussicht auf einen Beitritt zur Europäischen Union, wenn die Kopenhagener Kriterien erfüllt sind
  • den Ausbau der wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu dieser Region sowie innerhalb der Region;
  • die Erhöhung der wirtschaftlichen und finanziellen Hilfe;
  • die Unterstützung der Demokratisierung, der Zivilgesellschaft, des Bildungswesens und des Aufbaus von Institutionen;
  • die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres;
  • die Intensivierung des politischen Dialogs.

Ausländerrechtlich sind diese Abkommen wegen der Rechte für Selbständige und Dienstleistungserbringer von Bedeutung. Außerdem gibt es Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die u.a. Diskriminierungsverbote umfassen.

Die icon Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (5.01 MB) sind unter Rechtsquellen für Mitglieder als Gesamtdokument erhältlich.