Türkei hebt die Visapflicht auf

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Die türkische Regierung setzt zur Stärkung ihrer Wirtschaftsbeziehungen und ihrer strategischen Bedeutung im Nahen Osten immer stärker auf die Aufhebung von Einreisebeschränkungen. So sind gerade in den letzten Monaten erhebliche Aktivitäten hinsichtlich der Aufhebung der Visapflicht mit vielen Nachbarstaaten feststellbar.
Innerhalb der Europäische Union, wo ein Visaabkommen und ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei auf der Agenda stehen, werten die Beitrittsgegner dies als einen Schritt der Abkehr von der EU. Der Türkei werden von den Gegnern des EU-Beitritts zudem Bestrebungen zu einem neo-osmanischem Reich nachgesagt. Die derzeit verfolgte Visastrategie der Türkei wird als weiterer Beweis dieser Ambitionen betrachtet. EU Befürworter innerhalb der Türkei sehen keinen Widerspruch in dieser Strategie und meinen, dass die Türkei erkannt habe, dass für sie neue Märkte im Nahen Osten zu erschließen sind. Während die EU der Türkei den Zutritt zu ihren Märkten weiterhin sehr einschränkend gewährt, hat die Türkei es verstanden, dass die Warenfreiheit allein nicht genügt, sondern die Personenfreizügigkeit ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftspolitik ist. Solange die Türkei der EU nicht beigetreten ist, die offiziellen Verhandlungen über Einreise und Aufenthalt von türkischen Staatsangehörigen noch nicht begonnen wurden, ist das Verhalten der Türkei rechtlich nicht zu beanstanden. Man kann der Türkei auch nicht vorwerfen, dass sie eigene Ziele verfolgt und die Interessen der EU nicht berücksichtigt. Schließlich werden die Hinhaltetaktik und die Reaktionen auf die Forderungen nach visafreier Einreise in die EU, in der türkischen Öffentlichkeit als äußerst diskriminierend empfunden. So hat die Bundesregierung als Reaktion auf die EuGH Entscheidung in der Rechtssache Soysal eine Bescheinigung zur visafreien Einreise für bestimmte Personengruppen eingeführt. Die Praxis ist aber äußert bürokratisch, kostspielig und zeitaufwendig ausgestaltet beklagen die Betroffenen. Zudem stießen in letzter Zeit drei bekannte Künstler aus der Türkei bei ihrer Tourneereise auf erhebliche Schwierigkeiten, obwohl sie der neuen Regelung unterfallen müssten (u.a Ferdi Tayfur, Cem Yilmaz und Faruk K.). Dies hat nach Angaben der Tageszeitung Hürriyet sogar dazu geführt, dass der deutsche Botschafter in Ankara E. Cuntz sich offiziell entschuldigt und sowohl vom BMI als auch vom Auswärtigen Amt um Aufklärung der Vorfälle gebeten haben soll. Die türkischen Medien sind voll von Einzelfällen, wonach eine restriktive Praxis beklagt wird. Aus europäischer Sicht ist interessant, dass durch aktuelle bilaterale Abkommen türkische Staatsangehörige visumsfrei nach Albanien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Kroatien, Montenegro, Kosovo, Libyen, Mazedonien, Tunesien, Syrien und Jordanien einreisen können. Sobald die Urkunden ratifiziert sind, sollen Libanon, Serbien, Russland, Ägypten, Katar, Saudi-Arabien, Aserbaidschan und Sudan folgen. Die Verhandlungen werden in einem rapiden Tempo durchgeführt. Es ist kaum noch möglich, auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Die Umsetzung des Abkommens mit Armenien ist derzeit nach offiziellem Bekunden aus politischer Rücksichtnahme gegenüber Aserbaidschan ad acta gelegt worden. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Sinnhaftigkeit eines Rückübernahmeabkommens der EU mit der Türkei. Türkei ist ein wichtiges Transitland für die unerlaubte Einreise in die EU. Die Istanbuler Handelskammer (ITO) hat, nach dem es mit Frankreich erleichterte Visabestimmungen für Geschäftsreisende erreicht hat, nunmehr auch ein Abkommen mit Italien unterzeichnet. Hiernach sollen Geschäftsreisende ein multiples Schengenvisa mit einer Gültigkeit von 5 Jahren erhalten, wenn sie ein Referenzschreiben der ITO vorlegen können. Dies macht deutlich, dass die Front gegenüber einer Visafreiheit innerhalb der EU zu bröckeln scheint. Einzelne Mitgliedstaaten wollen den wichtigen Handelspartner Türkei nicht auf Dauer vergrätzen. Sollte Deutschland weiterhin an seiner bisherigen Position festhalten, so könnte das Handlesvolumen beider Länder erheblichen Schaden erfahren, da die Bedeutung des deutschen Marktes für die Türkei geringer werden würde.
Rechtsanwalt Ünal Zeran
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