Das Parlament hat bezüglich der Ausweisungsmaßnahmen der französischen Behörden und anderer Mitgliedstaaten seine "tiefe Besorgnis" ausgedrückt. Die Abgeordneten hinweisen darauf hin, dass Massenausweisungen gegen EU-Recht verstoßen, da sie einer Diskriminierung aufgrund von Rasse gleichkommen.
In einer heute angenommenen Entschließung haben das Parlament die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, "Hetzreden" zu vermeiden und Kritik am fehlenden Engagement von Rat und Kommission geäußert.
- Die Resolution wurde mit 337 Ja-Stimmen bei 245 Ablehnungen und 51 Enthaltungen angenommen
- Massenvertreibungen und Sammlung von Fingerabdrücken sind illegal
- Keine aufrührerische und diskriminierende Rhetorik von politischen Entscheidungsträgern
- Abgeordneten bedauern die "späte und eingeschränkte Reaktion" der Europäischen Kommission
In der von den Fraktionen S&D, ALDE, Grüne/EFA und VEL/NGL vorgelegten Entschließung wird von Frankreich die "unverzügliche Aussetzung aller Ausweisungen" gefordert. Die Abgeordneten erklären zudem, dass das Sammeln von Fingerabdrücken der Roma illegal sei und gegen die EU-Charta der Grundrechte verstoße. Das Parlament weist "alle Äußerungen zurück, durch die Minderheiten und Einwanderung mit Kriminalität in Verbindung gebracht und diskriminierende Klischees begründet werden" sowie "hetzerische und offen diskriminierende Rhetorik", durch die "einen Nährboden für rassistische Rhetorik und Aktionen rechtsextremer Gruppen" bildet.
Die Abgeordneten erklären, dass EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit festlegen, dass "mangelnde finanzielle Mittel unter keinen Umständen als Rechtfertigung für eine automatische Ausweisung von Unionsbürgern dienen könne". Einschränkungen der Freizügigkeit dürfe "ausschließlich mit dem persönlichen Verhalten und weder mit Generalprävention noch mit der ethnischen Zugehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit begründet werden". Des Weiteren müssen Ausweisungsbeschlüsse im Einzelfall beurteilt und gefasst werden, wobei die jeweiligen persönlichen Umstände zu berücksichtigen und Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe sicherzustellen seien, so die Abgeordneten.
Eine vollständige Analyse der Situation in Frankreich und in anderen Mitgliedstaaten gefordert
Das Parlament bedauert auch die "späte und begrenzte Reaktion" der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Aufgaben als Hüterin der Verträge, die Einhaltung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf EU-Recht zu überprüfen. Die Kommission solle "konsequent zu den Werten und Grundsätzen zu stehen, die in der EU-Charta der Grundrechte und in den Verträgen verankert sind", und umgehend mit einer umfassenden Untersuchung der Situation in Frankreich und in anderen Mitgliedstaaten reagieren.
Roma-Gipfel im April: Nur drei Minister nahmen teil
Die Abgeordneten bedauern, dass die Europäische Kommission bisher nicht auf Forderung des Parlaments, eine EU-Strategie bezüglich der Roma auszuarbeiten, reagiert habe. Ferner bedauert das Parlament, dass während des zweiten Gipfeltreffens zur Lage der Roma, das in Cordoba am 8. April stattfand, nur drei Minister teilgenommen haben.
Die Abgeordneten sind zudem der Auffassung, dass die Situation der Roma in Europa "in keiner Weise weder den bevorstehenden Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum Schengen-Raum noch die Rechte ihrer Bürger beeinflussen könne".
Quelle: Presseerklärung des EU-Parlaments