Wichtigste Ergebnisse des Fortschrittberichts 2010 über den geplanten Türkeibeitritt

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Am 9. November 2010 nahm die Kommission ihr Erweiterungspaket 2010 an. Es umfasst ein Strategiepapier, die Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen Montenegros und Albaniens und sieben Fortschrittsberichte über die anderen Kandidatenländer bzw. potenziellen Kandidaten, darunter die Türkei.

Erweiterungspaket Türkeibeitritt

Im Falle der Türkei kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Land Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Beitrittskriterien gemacht hat, insbesondere mit der Verfassungsreform. Allerdings muss im Bereich der Grundrechte noch mehr erreicht werden, insbesondere die Gewährleistung der freien Meinungsäußerung in der Praxis. Insgesamt kamen die Beitrittsverhandlungen – wenn auch ziemlich langsam – voran. Wenn die Türkei ihren Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion mit der EU in vollem Umfang nachkommt und sich um Normalisierung ihrer Beziehungen zu Zypern bemüht, wird sie das Verhandlungstempo beschleunigen können.

Vor der Annahme des Berichts erklärte Kommissar Füle: „Trotz der 2009 erzielten Fortschritte sind wir besorgt, dass der Beitrittsprozess der Türkei seine Dynamik verlieren könnte. Dies zu verhindern ist vor allem Sache der Türkei. Wir erwarten von ihr, dass sie ihre gegenwärtigen vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion mit der EU vollständig erfüllt, bevor sie zu einer Vollmitgliedschaft in der Union durchstarten kann.“

Politische Kriterien

Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Mit dem am 12. September per Referendum gebilligten Verfassungspaket wurden die Voraussetzungen für Fortschritte in Bereichen wie Justiz, Grundrechte oder öffentliche Verwaltung geschaffen. Die Reformen führten zu folgenden Änderungen: Einschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte, Umstrukturierung des Verfassungsgerichts, Erweiterung der Zusammensetzung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte, der nun die Justiz insgesamt besser repräsentiert, Ausweitung der Gewerkschaftsrechte im öffentlichen Sektor, Schaffung der Grundlage für die Annahme besonderer Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten und Einführung des Rechts auf Beschwerde bei einem Ombudsmann.
 
Nun kommt es auf eine transparente Umsetzung der Verfassungsänderungen unter Einbeziehung aller Akteure an. Darüber hinaus sind im Bereich der Grundrechte noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Journalisten werden häufig strafrechtlich verfolgt und verurteilt und der Druck auf die Medien untergräbt die Pressefreiheit. Nicht-muslimische Religionsgemeinschaften und die Aleviten werden weiterhin unangemessenen Beschränkungen unterworfen. Die „demokratische Öffnung“, mit der insbesondere die Kurdenfrage angegangen werden soll, hat nur zu begrenzten Ergebnissen geführt.
Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat die Türkei ihre Unterstützung für die Verhandlungen zwischen den Führern der beiden Gemeinschaften bekundet, die unter Vermittlung des UN-Generalsekretärs eine umfassende Lösung der Zypernfrage anstreben. Die Türkei ist immer noch nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen uneingeschränkt und ohne Diskriminierung umzusetzen. Auch sind bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern keine Fortschritte zu verzeichnen. Was die Beziehungen zu Griechenland betrifft, so wird mit neuem Elan auf eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen hingewirkt.

Wirtschaftliche Kriterien

Die Türkei ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es sein umfassendes Reformprogramm verwirklicht, um strukturelle Defizite zu beseitigen.

Das Wirtschaftswachstum zog 2009 wieder an und beschleunigte sich 2010, so dass die krisenbedingten Verluste zum Großteil wieder wettgemacht wurden. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wurde aufrechterhalten und der Zugang zu externem Kapital war für den öffentlichen und den privaten Sektor weiterhin unproblematisch. Die Handels- und Wirtschaftsintegration mit der EU blieb auf einem hohen Stand und die Türkei verstärkte ihre Präsenz auf neuen Märkten.
Die Privatisierung und die Wirtschafsreformen kamen voran, wenn auch in einem langsameren Tempo. Die Arbeitslosigkeit liegt über dem Vorkrisenniveau und die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und der Finanzierungsbedarf haben sich erhöht. KMU haben weiterhin nur schwer Zugang zu Kapital.

EU-Recht

Die Türkei verbesserte ihre Fähigkeit zur Erfüllung der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, indem sie ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften weiter an diejenigen der EU anglich. Die Verabschiedung des Gesetzes über staatliche Beihilfen durch die Große Nationalversammlung der Türkei im Oktober ist ein wichtiger Schritt für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Wettbewerbsbereich. Es besteht jedoch noch großer Angleichungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Fischerei, Sozialpolitik sowie Justiz und Inneres. Im Zusammenhang mit der Zollunion sind eine Reihe seit langem bestehender Handelsstreitigkeiten noch nicht beigelegt. In den meisten Bereichen muss nun noch die Leistungsfähigkeit der türkischen Verwaltung gestärkt werden, um eine ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung der EU-relevanten Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
 
Auf dem Gebiet der Energieversorgungssicherheit ist die Türkei nach wie vor ein wichtiger Partner für die EU. Die Türkei hat das Regierungsabkommen über die Nabucco-Pipeline unterzeichnet. Die Paraphierung des horizontalen Luftverkehrsabkommens im März 2010 ebnet den Weg für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU im Luftverkehr. Erhebliche Fortschritte wurden im Hinblick auf den Abschluss der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei erzielt.

Stand der Beitrittsverhandlungen

Im Berichtszeitraum wurden Verhandlungen über zwei Kapitel – Umwelt und Lebensmittelsicherheit – aufgenommen. Damit wurden die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und Türkei, die am 3. Oktober 2005 eingeleitet wurden, bisher über 13 von insgesamt 33 Kapiteln eröffnet; eines davon wurde bereits vorläufig abgeschlossen.  Außerdem wurden im Falle von acht Kapiteln  Benchmarks für die Verhandlungseröffnung festgesetzt.
Da die Türkei das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen nicht vollständig umgesetzt hat, beschloss die EU im Dezember 2006, dass über acht Kapitel nicht verhandelt wird  und kein Kapitel vorläufig abgeschlossen wird, solange die Türkei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

EU-TÜRKEI: SCHLÜSSELDATEN

  • September 1959: Die Türkei bewirbt sich um eine assoziierte Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
  • September 1963: Ein Assoziierungsabkommen („Ankara-Abkommen“) wird unterzeichnet, das auf die Errichtung einer Zollunion zwischen der Türkei und der EWG abzielt und eine mögliche Mitgliedschaft in Aussicht stellt.
  • April 1987: Die Türkei beantragt die Vollmitgliedschaft in der EWG.
  • 1995: Der Assoziationsrat Türkei-EU bringt das Abkommen über eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU zum Abschluss.
  • Dezember 1999: Der Türkei wird der Status eines EU-Kandidatenlandes zuerkannt.
  • Dezember 2004: Der Europäische Rat legt die Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei fest.
  • Oktober 2005: Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden eröffnet.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/enlargement/press_corner/key-documents/reports_nov_2010_de.htm
http://ec.europa.eu/enlargement/candidate-countries/turkey/index_de.htm