Beschluss des Rates vom 29.10.2010 Nr. 2010/718/EU zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union
Die Insel Saint-Barthélemy zählt ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr zu den Gebieten in äußerster Randlage der Union und erhält stattdessen den Status eines assoziierten überseeischen Landes oder Hoheitsgebiets im Sinne des Vierten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Damit wird die Insel zum Bereich "Departments et régions d`outre-mer (DOM-ROM) - überseeische Regionen und Départements des französischen Festlandes" gehören wie derzeit schon Franz. Guayana, Guadeloupe, Matinique und Reunion.
Zum Beschluss:
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Übersicht zum Geltungsbereich der EU (273.85 kB 2011-01-12 12:20:30)