Das Portal bietet seinen Mitgliedern aktuelle Texte des ARB 1/80 ( ARB 1/80) und des ARB 2/76 ( ARB 2/76), nachdem durch den für die Texte verantwortlichen Mitarbeiter von Migrationsrecht.net, Richter am VG Dr. Rumpf, festgestellt wurde, dass die veröffentlichten Texte zum Teil fehlerhaft sind. Außerdem wird der Text des Zusatzprotokolls zur Verfügung gestellt.
Die für Mitglieder angebotenen Texte enthalten eine Synopse der verschiedenen Sprachfassungen des ARB 1/80 (englisch, französisch, niederländisch sowie italienisch). Außerdem wird eine türkische Sprachfassung zur Verfügung gestellt.
Das ARB 2/76, das wegen seiner Stillhalteklausel und der von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 abweichenden Verfestigungsregelung für Arbeitnehmer (siehe hierzu Onlinekommentar zum ARB) immer noch von Bedeutung ist, wird in französicher und auszugsweise englischer Sprache wiedergegeben. Nur mit der Kenntnis des ARB 2/76 lässt sich verstehen, warum die zweite Verfestigungsstufe des Art. 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 entgegen der ganz Auffassung in der Rechtsprechung auch bei Arbeitgeberwechseln erreicht werden kann, sofern kein Berufs- und Tätigkeitswechesl erfolgt ist. Auch insoweit wird auf die Ausführungen im Online-Kommentar (OK-ARB1/80) verwiesen.
Die angesprochenen Rechtsfragen werden auch Gegenstand der Ausländerrechtstagung zum ARB 1/80 am 23.02.2011 in Frankfurt am Main sein.