Europa: Reformdebatte zum Schengener Abkommen

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Vor dem Hintergrund der Zuwanderung von Boatpeople aus Nordafrika ist in der Europäischen Union eine Debatte um eine Reform des Schengener Abkommens entbrannt.

 

Frankreich und Italien forderten die zeitweise Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen. Auf einer Sondersitzung der EU-Innenminister sprach sich die Mehrheit für eine Flexibilisierung des Schengener Abkommens aus. Unterdessen kündigte die dänische Regierung die Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Schweden an und provozierte damit heftige Kritik. Nach einem mehrwöchigen Streit über den Umgang mit den Boatpeople, die aus Tunesien nach Europa kommen, und die Auslegung des Schengener Abkommens einigten sich der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy und der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi bei einem Treffen am 26. April in Rom auf eine gemeinsame Position.

In einem Brief an den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy forderten sie eine Neuorientierung in der europäischen Migrations- und Grenzsicherungspolitik. Dem Schreiben zufolge streben beide Länder an, die Sonderklauseln des Schengener Abkommens für eine zeitlich begrenzte Wiedereinführung von Kontrollen an den EU-Binnengrenzen flexibler auszulegen. Ebenso sprachen sich Berlusconi und Sarkozy für eine Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex aus. Sie forderten mehr Unterstützung für EU-Staaten, die besonders von undokumentierter Zuwanderung betroffen sind, sowie eine „starke, wenn nötig außerordentliche“ finanzielle Aufbauhilfe für die nordafrikanischen Mittelmeeranrainer. Schließlich forderten sie ein gemeinsames EU-Asylverfahren. Bislang ist nach den Bestimmungen der Dubliner Konvention in den meisten Fällen derjenige Staat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, über den ein Asylbewerber in die EU eingereist ist.

Eine vor allem von südeuropäischen Mitgliedstaaten geforderte gewichtete Verteilung der Asylsuchenden auf alle EU-Staaten wurde zuletzt auf einer Sitzung der EU-Innen- und Justizminister am 11. April abgelehnt.

EU-Reaktionen:
Die EU-Kommission sprach sich zunächst entschieden gegen eine Veränderung des Schengener Abkommens aus. Ein Sprecher sagte: „Die Schengen-Regeln sind Teil der europäischen Verträge und diese kann man nicht ruhen lassen – sonst muss man die EU verlassen.“ Regierungsvertreter einzelner EU-Staaten signalisierten hingegen Unterstützung für die französisch-italienische Initiative. Am 4. Mai stellte die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström eine „Mitteilung zur Migration“ vor, in der die EUKommission verschiedene Maßnahmen in der Migrationspolitik vorschlägt. Eine „zeitlich begrenzte Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen“ des Schengen-Raumes wird entgegen den vorherigen Verlautbarungen nun nicht mehr ausgeschlossen. Dies soll jedoch nur unter „sehr außerordentlichen Umständen“ möglich sein, etwa wenn ein Abschnitt der EU-Außengrenze unter besonders großem Druck stehe. Ein solcher Notmechanismus müsse jedoch absolute Ausnahme bleiben und auf Ebene der EU überwacht werden. Die Europäische Union solle weiterhin „ein sicherer Zufluchtsort für Schutzbedürftige“ sein, so Malmström. Außerdem müssten die EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen unterstützt, die Grenzschutzagentur Frontex gestärkt sowie weitere Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen werden. Schließlich solle das seit langem geplante gemeinsame EU-Asylsystem vorangetrieben werden.
Hier gibt es bislang keine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten. Auf einer außerordentlichen Sitzung des Rats der EU-Innenminister am 12. Mai in Brüssel sprach sich die Mehrheit dafür aus, Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen künftig bei „starkem Migrationsdruck“ zuzulassen. Dies dürfe aber nur in besonderen Notfällen geschehen. Während der Sitzung wurde der dänische Alleingang zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen stark kritisiert.

Voraussichtlich wird der Beschluss der Innenminister den EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem nächsten Gipfeltreffen Ende Juni vorgelegt.


 

Alleingang Dänemarks:
Die dänische Regierung hat am 11. Mai überraschend die Wiedereinführung „permanenter Grenzkontrollen“ an den Landesgrenzen und Fährhäfen zu Deutschland und Schweden angekündigt. Nach Angaben von Integrationsminister Søren Pind (Venstre) würden lediglich Zollkontrollen, aber keine Passund Personenkontrollen durchgeführt werden. Dies stehe nicht im Widerspruch zum Schengener Abkommen, so Pind. Mit der Umsetzung sei bis Ende Mai zu rechnen. In den vergangenen Wochen hatte die Vorsitzende der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei Pia Kjærsgaard wiederholt die Wiedereinführung von Grenzkontrollen gefordert, um die Einreise von „Kriminellen und illegalen Wirtschaftsflüchtlingen aus Osteuropa“ zu unterbinden. Die dänische Minderheitsregierung aus rechtsliberaler Venstre und konservativer Volkspartei wird seit 2001 von der Dänischen Volkspartei toleriert. Die EU-Kommission äußerte bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwägt Presseberichten zufolge eine Vertragsverletzungsklage. In zahlreichen EUStaaten wurde der dänische Alleingang heftig kritisiert.

Schengen-Kodex:
Nach den Schengen-Bestimmungen kann ein Mitgliedsland „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ Grenzkontrollen vorübergehend einführen (Grenzkodex Art. 23 (1)). Solche Maßnahmen dürfen maximal 30 Tage „oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung“ verhängt werden. Diese Regelung wird beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen wie Fußballwelt- und Europameisterschaften oder politisch sensiblen Konferenzen (etwa bei NATO-Gipfeln) angewendet. Ein temporärer Anstieg irregulärer Zuwanderung, wie im jetzigen Fall der Boatpeople aus Nordafrika, stellt nach bisheriger Einschätzung der EU-Kommission keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar.

Reaktionen in Deutschland:
Die Bundesregierung signalisierte Unterstützung für den Vorstoß von Kommissarin Malmström und erklärte sich bereit, „gegebenenfalls einzelne Aspekte anzupassen“. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach sich vor der Sitzung der EU-Innenminister für eine Flexibilisierung des Schengener Abkommens aus: „Künftig sollte es möglich sein, auf außergewöhnlichen Migrationsdruck flexibel reagieren zu können“, so Friedrich. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte jedoch klar, dass die im Schengener Vertragswerk geregelte Reisefreiheit nicht zur Disposition stehe. Ähnlich äußerte sich Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP). SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den Vorstoß aus Brüssel. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel erklärte: „Das Flüchtlingsproblem an den Außengrenzen der EU lässt sich nicht durch die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen lösen.“ Der Linken-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko forderte „ein grundsätzliches Umsteuern der Migrationspolitik der Union und ihrer Mitgliedstaaten“, es sollten „die Menschen und ihre Grundrechte“ im Mittelpunkt stehen. Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Jürgen Trittin gab zu bedenken, dass die Anzahl an Migranten, die Europa erreichten, „absolut lächerlich“ sei im Vergleich zur Zahl der Flüchtlinge, die derzeit in Ägypten und Tunesien ankämen.

Dimensionen:
Seit Ausbruch der tunesischen Jasmin-Revolution im Februar 2011 sind verschiedenen Angaben zufolge zwischen 23.000 und 29.000 zumeist tunesische Boatpeople illegal auf dem Seeweg nach Europa eingereist, vor allem nach Italien und Malta. Dem stehen laut EU-Kommission rund 650.000 Menschen gegenüber, die vor allem in Ägypten und Tunesien Zuflucht gefunden haben. Hier handelt es sich größtenteils um Libyer sowie Staatsbürger subsaharischer Staaten, die vor den anhaltenden Kämpfen in Libyen geflohen sind. Vor diesem Hintergrund forderte das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR die Länder der Europäischen Union auf, schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die in Tunesien und Ägypten gestrandet sind.

Quelle: www.migration-info.de