EU-Kommission: Kroatien bereit für EU-Beitritt 2013

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Kroatien soll der EU am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedsland beitreten. Das hat EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso am 10.06.2011 angekündigt. Die EU-Innenminister müssen dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen noch zustimmen.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte vergangene Woche bereits angekündigt, "sehr gute" Nachrichten für Kroatien verkünden zu können.
Der Rat muss der Empfehlung der Kommission noch zustimmen. Der Beitrittsvertrag Kroatiens könnte dann bereits im September 2011 unterzeichnet werden. Anschließend muss der EU-Beitritt in allen bisherigen 27 Mitgliedsländern und in Kroatien ratifiziert werden.

Frust und Drang der Kroaten

Die Kroaten entscheiden in einem Referendum über den Beitritt. Die Zustimmung für einen EU-Beitritt sank allerdings im April innerhalb von nur einer Woche von 60 Prozent auf 38 Prozent. Der Grund: Die ehemaligen Generäle Ante Gotovina and Mladen Markac wurden am 15. April 2011 vom UN-Kriegsverbrechertribunal zu 24 und 18 Jahren Haft verurteilt.
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hatte die zwei kroatischen Ex-Generäle wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Verstößen gegen Kriegsvölkerrecht verurteilt, die die kroatischen Streitkräfte während der Millitäraktion "Operation Storm" zwischen Juli und September 1999 begangen haben.

Die kroatische Regierung und Opposition haben sich trotz einiger Anti-EU-Proteste unverändert stark dafür eingesetzt, die seit 2005 laufenden Beitrittsverhandlungen bis Ende Juni 2011 abzuschließen. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat diese Eile ebenfalls vehement unterstützt. Warnung vor verfrühtem Beitritt Südosteuropa-Experten warnen allerdings vor einem verfrühten Beitritt Kroatiens. Das würde dem Land, den anderen Kandidaten und der EU schaden, schreiben die SWP-Experten Andrea Despot und Dušan Reljić in einer aktuellen Analyse. Sie argumentieren, dass in Schlüsselbereichen – vor allem bei der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit – nach wie vor erhebliche Umsetzungsprobleme des EU-Besitzstands vorhanden sind. Die zwei bisher jüngsten EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien waren 2007 in die EU aufgenommen worden, obwohl sie die Beitrittskriterien in den Bereichen Justizreform, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität nicht erfüllt hatten und bis heute nicht erfüllen.

Quelle: EurActiv.de