EU-Parlament spricht sich gegen Wiedereinführung von Grenzkontrollen aus

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Das Europäische Parlament lehnt eine Wiedereinführung der Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums ab. Migrationsströme und Asylsuchende könnten dies nicht rechtfertigen, heißt es in einer am 07.07.2011 verabschiedeten Entschließung.

Einige Mitgliedsstaaten wollten angesichts des plötzlichen Zustroms von Migranten aus Nordafrika wieder Binnengrenzkontrollen einführen. Das Parlament bedaure dies und bekräftigt «seine entschiedene Ablehnung jedes neuen Schengen-Mechanismus, der andere Ziele als die Verbesserung der Freizügigkeit und der Verwaltung des Schengenraums durch die EU hat.» Kontrollen nur bei «schwerwiegender Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit»
Die Abgeordneten weisen zwar darauf hin, dass die Möglichkeit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen im Schengener Grenzkodex vorgesehen ist - allerdings «nur im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit». Sie fordern die Kommission auf, eine Initiative zur Definition der «strikten Anwendung» dieser Artikel durch die Mitgliedstaaten vorzulegen. Evaluierung des Schengen-Systems dringend notwendig
Im derzeitigen System wird die Wiedereinführung von Grenzkontrollen unilateral auf nationaler Ebene entschieden. Die Abgeordneten wollen, dass ein neuer Evaluierungsmechanismus des Schengen-Systems auf EU-Ebene durchgeführt wird. Dieses solle nicht zwischenstaatlich, sondern gemeinschaftlich definiert werden und alle EU-Institutionen in den Entscheidungsprozess einbeziehen, betonte der Berichterstatter des Parlaments in dieser Sache, Carlos Coelho. Der derzeit im Parlament diskutierte neue Schengenevaluierungsmechanismus gewährleiste die Überwachung jeden Versuchs, illegale Grenzkontrollen an Binnengrenzen einzuführen und stärke das gegenseitige Vertrauen, heißt es in der Entschließung. Solidarität zwischen Mitgliedstaaten
Der neue Evaluierungsmechanismus soll Mitgliedstaaten, die außergewöhnlich hohem Druck an EU-Außengrenzen ausgesetzt sind, unterstützen, so Coelho weiter. Bei der Schaffung des Schengenraums seien gemeinsame Außengrenzen geschaffen worden, «für deren Verwaltung die EU gemäß Artikel 80 AEUV die gemeinsame Verantwortung trägt». Allerdings habe die EU diese Anforderung noch nicht vollständig erfüllt, bedauern die Abgeordneten. Das Parlament betont nachdrücklich, «dass stärkere Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die dem größten Zustrom von Migranten ausgesetzt sind, notwendig ist, um ihnen zu helfen, derartige außerordentliche Situationen zu bewältigen.»

Am 24.06.2011 hatte schon der Europäische Rat die Kommission ersucht, im September 2011 einen Vorschlag für einen «Schutzmechanismus» vorzulegen, der im Fall «außergewöhnlicher Umstände» Anwendung finden könnte.