Anwendungsbereiche und Auswirkungen der Stillhalteklausel im Assoziationsrecht der EU mit der Türkei

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Lesenswerte Ausarbeitung von Regierungsdirektorin Dr. Birgit Schröder und Daniel Höhmann, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (WD 3 – 3000 - 188/11) vom 21. Juni 2011 unter Bezugnahme auf MNet.

Der Beitrag, der mit freundlicher Genehmigung des WD veröffentlicht wird, beschreibt den persönlichen Schutzbereich und die Anwendungsbereiche der Stillhalteklauseln. Es wird ein Überblick zum Aufenthaltsrecht und zur Visumspflicht für türkische Staatsangehörige sowie ausführlich die Auslegung des Terminus „neue Beschränkungen“ in der Rechtsprechung des EuGH behandelt. Abgerundet wird die Ausarbeitung mit der Umsetzung der Stillhalteklauseln auf nationaler Ebene.

Die Ausarbeitung stütz ausdrücklich die Auffassung von Dr. Klaus Dienelt unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen in MNet und ZAR, dass insbesondere auch die passive Dienstleistung von der Stillhalteklausel erfasst  wird. "Hierfür spricht, dass bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls die Dienstleistungsfreiheit des EWG-Vertrages die passive Dienstleistungsfreiheit als Rechtsposition umfasst (Richtlinie Nr. 64/221/EWG vom 25.02.1964, gestützt auf Art. 56 Abs. 2 EWG-Vertrag). Somit sind beispielsweise Touristen, Personen, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen oder Personen, die Studien- oder Geschäftsreisen unternehmen, als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen", so die Autoren.

"Durch die Entscheidungen in den Rechtssachen Tum und Dari sowie Soysal dürfte daher endgültig geklärt sein, dass türkische Staatsangehörige visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich ohne Aufenthaltstitel dort aufhalten dürfen, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll (passive Dienstleistungsfreiheit). Hiervon werden wohl vor allem Touristen begünstigt werden" (S. 11 des Beitrags).

Zum Beitrag:

icon Anwendungsbereiche und Auswirkungen der Stillhalteklausel im Assoziationsrecht der EU mit der Türkei (192.53 kB 2011-07-11 22:46:54)


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