Migrantenrechte in Polen: Europäische Rassismuskommission ECRI

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Die Asylsituation bei Deutschlands neuen EU-Nachbarn: Aufenthaltsgesetz und Flüchtlingsintegration in Polen
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichte am 14. Juni 2005 ihren Länderbericht über Polen, in dem sie positive Effekte des neuen Gesetzes über die Gewährung von Schutz von Ausländern auf dem Gebiet der Republik Polen vom September 2003 hervorhebt. Die Kommission begrüßt auch das neue Sozialhilfegesetz, das im März 2004 in Kraft trat und u.a. ein individuelles Integrationsprogramm für Flüchtlinge, einschließlich Sprachkursen und Sozialhilfe zur Abdeckung des individuellen Bedarfes.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist eine Einrichtung des Europarates, die seit 1993 mit der Aufgabe betraut ist, Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in einem geeinten Europa aus der Perspektive der Menschenrechte und im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekämpfen.
Seit 2000, ist die Anzahl der Asylbewerber in Polen angestiegen. Im Jahre 2003 beantragten fast 7.000 Menschen Asyl, wobei allein 5.500 Russische Staatsangehörige, darunter viele Tschetschenischen Ursprungs, waren. 4.300 der Antragsteller haben ihren Asylantrag wieder zurückgezogen, 187 sind als Flüchtlinge anerkannt worden, 20 haben eine Duldung erhalten.
ECRI weist darauf hin, dass es bedenklich ist, wie Flüchtlingskinder in Asylbewerber- und Empfangsheimen schulisch betreut werden. Die Kommission nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass Polen am 13. Juni 2003 ein Gesetz zur Regelung der Einreise und des Aufenthaltes von Ausländern auf dem Gebiet der Republik Polen verabschiedet hat. Dieses Gesetz hat die erste Legalisierung von so genannten illegalen Einwanderern, die schon seit vielen Jahren in Polen leben, vorgesehen. Der Anteil der Ausländer an der gesamten polnischen Bevölkerung beträgt weniger als 1 Prozent. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Einwanderungsbehörden ein Integrationsprogramm für Flüchtlinge eingerichtet haben. Jedoch sei ein solches für andere Einwanderergruppen nicht vorgesehen, wie ECRI beklagt. Die Kommission fordert daher die Etablierung auch für andere Immigranten. Als Bespiel für den Integrationsbedarf ist die vietnamesische Gemeinschaft genannt, die aus 30.000 Personen besteht. 8.000 von ihnen wohnen schon lange in Polen und haben nach der Kommission keine Probleme mit der Integration in die polnische Gesellschaft. Andererseits sind seit den 90er Jahren weitere 22.000 Vietnamesen angekommen, die große Schwierigkeiten mit der polnischen Sprache haben und deren wirtschaftliche Situation problematisch sei.
Illegale Immigranten können nach der seit 2003 bestehenden Rechtslage maximal zwölf Monate inhaftiert werden. Diese Menschen können in den Ausreisezentren Asyl beantragen. ECRI merkt dabei an, dass die Lebensbedingungen in diesen Zentren oftmals nicht zufrieden stellend sind. Ein weiteres Problem sei die ungenügende finanzielle und personelle Ausstattung der Zentren, was auch dazu führe, dass Flüchtlinge oft nicht in einer Sprache, die sie verstehen können, über ihre Rechte und Kontaktmöglichkeiten zum UN-Flüchtlingskommissariat aufgeklärt werden.
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