EU: Maßnahmenpaket Einwanderung und Asyl, Rückkehrstandards, CDU: Zuwanderungskompromiss gefährdet

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige
BRÜSSEL - Am 1. September hat die EU-Kommission ein Maßnahmepaket zu den Themen Einwanderung und Asyl angenommen, zu dem der Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Standards für die Rückkehr und drei Mitteilungen zu den Themen Integration, Regionale Schutzprogramme sowie Migration und Entwicklung gehört. Die CDU fürchtet derweil schon angesichts des EU-Grünbuchs zur Wirtschaftsmigration um ein Scheitern des "Zuwanderungskompromisses".
Die Wahl zum 16. deutschen Bundestag ist vorbei. Und noch besteht große Unklarheit darüber, welche Regierung auch das ausländer- und migrationsrechtliche Schicksal Deutschlands in den nächsten Jahren prägen soll. Eine große Koalition hatte sich dabei schon 2004 sozusagen gezwungenermaßen gebildet, als die Parteien über das Zuwanderungsgesetz berieten, das wegen der Sperrmehrheit der Union im Bundesrat auch von der CDU maßgeblich beeinflusst wurde.
Nunmehr ist Streit darüber entbrannt, wie auf Vorhaben auf europäischer Ebene reagiert werden soll, nachdem die Europäische Union bereits im Januar 2005 ein Grünbuch zur Arbeitsmigration (KOM(2004) 811) vorgelegt hatte (Migrationsrecht.Net berichtete).
Am 1. September 2005 ist in Brüssel nun ein Maßnahmepaket von der Kommission angenommen worden, das als wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Ziele des vom Rat im Juni angenommenen Haager Programms und zu einem ausgewogenen Konzept im Bereich Migration und Asyl angesehen wird.
Vize-Präsident Franco Frattini, zuständig für Freiheit, Sicherheit und Justiz, merkte an, dass das angenommene Paket Maßnahmen umfasse, welche die zwei Seiten derselben Medaille darstellen: "Auf der einen Seite", so kommentierte der Vize-Präsident, "gibt das Paket eine klare Botschaft, dass Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten, in ihre Heimatländer zurückkehren sollen - denn wenn wir nicht eine menschenwürdige, jedoch wirksame Rückkehr illegaler Einwanderer gewährleisten, wird dies die Integrität und Glaubwürdigkeit unserer Einwanderungs- und Asylpolitiken untergraben." Frattini ergänzte: "Auf der anderen Seite schlagen wir Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene vor, die auf eine starke Integration rechtmäßiger Einwanderer abzielen, also derjenigen, denen ein Verbleib in unseren Gesellschaften erlaubt ist. Diese Maßnahmen tragen sehr stark den örtlichen und städtischen Ebenen Rechnung, denn es ist dort, wo die Integration in der Praxis stattfindet."
Klare und transparente Regeln für die Rückkehr
Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger schreibt eindeutige, transparente gemeinsame Normen für die Rückführung und Abschiebung, den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, die vorläufige Gewahrsamnahme und die Wiedereinreise fest, die den Menschenrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen in vollem Umfang Rechnung tragen.

Ziel des Vorschlags ist die Einführung von horizontalen Vorschriften, die auf jede Art von illegalem Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen anwendbar sind. Der Vorschlag sieht ein zweistufiges Verfahren vor, nachdem die Mitgliedstaaten die Verpflichtung zur Rückkehr mittels einer Abschiebungsanordnung vollstrecken, wenn der betreffende Drittstaatsangehörige nicht freiwillig zurückkehrt. Der Vorschlag gibt nationalen Rückführungsmaßnahmen eine europäische Dimension, da es ein Wiedereinreiseverbot für die EU als ganzes einführt.

Eine gemeinsame Integrationsagenda
Eine weitere Mitteilung der Kommission betrifft eine gemeinsame Integrationsagenda als Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union. Sie enthält, neben einer Reihe von EU-Unterstützungsmechanismen, konkrete Vorschläge zur praktischen Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration, die die Minister für Justiz und Inneres am 19. November 2004 im Haager Programm aufgestellt haben.
Damit die Grundprinzipien auch konsequent umgesetzt werden, formuliert die Kommission in dieser Mitteilung Leitlinien für die Integrationspolitik der EU und der Mitgliedstaaten. Außerdem erläutert sie darin, warum die weitere Klärung der Rechte und Pflichten von Zuwanderern in der EU, gezielte Kooperationen und der Informationsaustausch über Integration, deren Einbeziehung in alle Politikbereiche sowie über Evaluierung wichtig sind.
Die externe Dimension der EU-Wanderungs- und Asylpolitik
Mit den Mitteilungen zu Migration und Entwicklung sowie zu Regionalen Schutzprogrammen ist die Kommission der Forderung des Haager Programms nach einer Stärkung der externen Dimension der asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen nachgekommen.
Die Zahl der Asylanträge in Europa hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen (Migrationsrecht.Net berichtete). Dies bedeutet indessen nicht, dass sich die Zahl der Flüchtlinge weltweit verringert hat. Wie wir wissen, bleiben die Flüchtlinge überwiegend in ihren Herkunftsregionen, wo äußerste Armut herrscht und es praktisch keine Sicherheit gibt. Deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass diejenigen, die des Schutzes bedürfen, möglichst schnell und soweit irgend möglich ihren Bedürfnissen gemäß Zugang dazu erlangen. Diese Probleme gehen alle an und müssen von allen gemeinsam getragen werden. Deshalb sollen regionale Schutzprogramme Drittländern, die große Flüchtlingsgemeinschaften aufnehmen oder mit einer großen Zahl von Asylsuchenden konfrontiert sind, helfen, ihre Schutzkapazität aufzubauen. Das erste Pilotprogramm dieser Art wird in den westlichen unabhängigen Staaten (Western NIS), d.h. in der Ukraine, in Moldau und in Weißrussland, durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms soll die bereits vorhandene Schutzkapazität gestärkt und insbesondere praktische Hilfe bei der Prüfung von Asylanträgen, beim subsidiären Schutz, bei der Integration und bei der Dokumentation angeboten werden. Das zweite Pilotprogramm könnte in der Region der Großen Seen (z. B. Tansania) und am Horn von Afrika durchgeführt werden.
Nach Informationen der WELT warnte indes der innenpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Hartmut Koschy drei Tage vor der Wahl schon angesichts des EU-Grünbuchs zur Wirtschaftsmigration davor, die Europäische Union öffne "die Schleusen für Lohndumping und Billiglöhne". "Im Zuwanderungskompromiss haben wir uns mit Rot-Grün verständigt, angesichts der Massenarbeitslosigkeit eine weitere Zuwanderung nach Deutschland nur in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Doch entlarvenderweise verzichtet die Bundesregierung darauf, dem Grünbuch etwas entgegen zu setzen", sagte der CSU-Politiker. Es bleibt zu beobachten, was eine Regierung unter CDU-Beteiligung den Vorschlägen aus Brüssel entgegen setzte.
Doch diese Ängste können als offensichtlich unbegründet angesehen werden. Noch ist es Sache der Mitgliedsstaaten, ob sie ?insbesondere wegen ihrer wirtschaftlichen und Arbeitsmarktsituation- Drittstaatler aufnehmen oder nicht. Allerdings erkennt die EU rationaler als die emotionalen nationalen Diskussion, dass es künftig einen Bedarf an Wirtschaftsmigranten geben wird, der nicht durch eine Vogel-Strauß-Taktik abgebaut wird. Es ist vielmehr sinnvoll einen einheitlichen europäischen Rahmen zu schaffen, in dem die Aufnahme und unter Umständen auch die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen möglich ist. Auch ist die Bewältigung und Prävention von Flüchtlingsströmen eine globale Aufgabe, die kein Nationalstaat alleine bewältigen kann. Es ist deshalb grundsätzlich wünschenswert, dass Europa hier als Region handelt und versucht durch eine Harmonisierung größtmögliche Effekte zu erzielen.
Die gesellschaftlichen Diskussion um die europäische Zuwanderung erwarten wir mit Spannung und in der Hoffnung, es möge der Rationalität genügend Raum geben werden.
Daniel Naujoks
Weitere Informationen:
Lesen Sie auch unsere Artikel zu den migrationspolitischen Ausführungen im: