Ausländerrecht Schweiz: Referendum, Personenfreizügigkeit, neue EU-Staaten, EU-Erweiterung, Freizügi

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Schweiz öffnet Arbeitsmarkt für neue EU-Staaten

BERN ? Nachdem im Juni 2005 bereits die Mehrheit der Schweizer für die Mitgliedschaft im Schengen- und Dublin-Abkommen votiert hatte, hat sich das Schweizer Wahlvolk nunmehr mehrheitlich für die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Staaten ausgesprochen. Im entsprechenden Referendum am Sonntag, den 25. September 2005 stimmten rund 56 Prozent der Wähler für eine Anpassung des seit 1999 bestehenden Freizügigkeitsabkommens an die erfolgte Ost-Erweiterung Mai vergangenen Jahres. Bis 2011 wird stufenweise eine Kontingentierung der Arbeitnehmer diesen Staaten gesteigert, bis es letztlich zum freien Personenverkehr kommen soll. Die Schweiz hat sich jedoch Steuerungsmechanismen offen gehalten. Zudem flankieren Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping die Marktöffnung.

Die EU ist der bedeutendste Wirtschaftspartner der Helvetischen Konföderation. Bereits 1999 hatte die Schweiz deshalb mit der Europäischen Gemeinschaft sieben bilaterale Abkommen geschlossen, um die Beziehungen der Eidgenossen und der EG auf eine feste Basis zu stellen. Eines dieser Abkommen war das Freizügigkeitsabkommen, nachdem EU-Bürger in der Schweiz unter erleichterten Bedingungen arbeiten können und umgekehrt. Allerdings bestehen bis zum 31. Mai 2007 auch für die Einwanderung von Arbeitskräften aus den 15 bisherigen EU-Staaten gewisse Höchstzahlen.

Nach der EU-Osterweiterung im Mai 2004 um die Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern verhandelte die Schweiz ein Zusatzprotokoll aus, mit dem wie auch in anderen EU-Staaten bis zum Jahr 2011 Zuwanderungsbeschränkungen vereinbart wurden, um den heimischen Arbeitsmarkt zu schützen. Die anderen sechs Abkommen über Landverkehr (Transit), Luftverkehr, öffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse, Forschung, Landwirtschaft wurden automatisch an die EU-25 angepasst.

In dem nun angenommenen Zusatzprotokoll sind Zuwanderungsbeschränkungen enthalten, die eine stufenweise, kontrollierte Einführung des freien Personenverkehrs gegenüber den neuen EU-Staaten mit Übergangsfristen bis 2011 ermöglichen. Bedingung ist stets, dass die Einreisenden eine Arbeitsstelle finden oder den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Bis 30. April 2011 ist die Zahl der Daueraufenthalte (bis zu 5 Jahren) und der Kurzaufenthalte (bis zu 1 Jahr) begrenzt. Das Kontingent für Daueraufenthalte steigt dabei schrittweise von 1.300 (2005/06) auf 3.000 Personen (2010/11), dasjenige für Kurzaufenthalte von 12'400 (2005/06) auf 29'000 Personen (2010/11).
Auch gilt stets der sog. Inländervorrang, nach dem ausländische Arbeitskräfte nur angestellt werden dürfen, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt niemand mit gleicher Qualifikation zur Verfügung steht. Überdies wird eine Arbeitsbewilligung nur nach erfolgter Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Hinzu kommt, dass nach dem Freizügigkeitsabkommen von 1999 bis zum Jahr 2014 eine spezielle Schutzklausel gilt, nach der die Schweiz die Aufenthaltsbewilligungen erneut durch
Kontingente beschränken kann, wenn die Zuwanderung zu stark ist.
Das Schweizer Parlament hatte die Regelung dieses Zusatzprotokolls bereits gebilligt. Jedoch hatten Gegner der Personenfreizügigkeit unter der Führung der konservativen SVP (Schweizerische Volkspartei) ein Referendum durchgesetzt.
Dabei stand für die Schweiz bei dieser Abstimmung einiges auf dem Spiel. Wären die EU-Befürworter im Referendum unterlegen, hätte die Nichteinbeziehung der neuen Beitrittsländer zur Kündigung der gesamten Freihandelsabkommen mit der EG führen können. Denn eine dauerhafte Ungleichbehandlung der neuen und der alten EU-Bürger, die bereits unter Einschränkungen in der Genuss der Freizügigkeit kommen, hätte die EG zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens berechtigt. Aufgrund der in allen bilateralen Abkommen enthaltenen sog. ?Guillotine-Klausel?, die alle bilateralen Teilabkommen miteinander verbindet, wären danach auch die anderen sektoriellen Abkommen außer Kraft gesetzt gewesen, was für die Schweiz schwerwiegende wirtschaftliche und politische Konsequenzen gehabt hätte. Neben den großen Parteien und Gewerkschaften hatten sich deshalb auch die Wirtschaftsverbände dezidiert für eine Annahme des Erweiterungsprotokolls ausgesprochen.
Nach Angaben der Tageszeitung ?Der Kurier? begrüßte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso die Entscheidung mit den Worten: "Diese Abstimmung zeigt, dass die Schweiz und die EU gemeinsam und erfolgreich daran arbeiten, sowohl die Integration unserer Bürger und unserer Wirtschaftsräume als auch das Zusammenwachsen Europas zu stärken."

In drei Jahren ist das Inkrafttreten der Schengen und Dublin Abkommen erwartet, so dass auch beim Grenzübertritt in Schweiz keine Personenkontrollen mehr erfolgen sollten. Dabei ist der Weg zur uneingeschränkten Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU nicht klippenlos. Denn die Schweiz hat einige Sonderrechte und Schutzbedingungen in ihren Verträgen ausgehandelt, die bis dahin noch einige Fragezeichen aufwerfen. So ist beispielsweise für das Jahr 2009 eine erneute Referendumsmöglichkeit vorgesehen. Dann kann über die Weiterführung des Abkommens entschieden werden.
Gleichwohl ist schon jetzt ersichtlich, dass die faktische Nähe zur EU, v.a. durch zahlreiche Wirtschaftsbeziehungen, ein Zurückziehen auf die weißen Gipfel der Schweizer Alpen ausschließen. Die Globalisierung und die Verflechtung der Wirtschaftsbeziehungen bringt mit ihrer großen Kraft manchmal auch für den einzelnen Migranten Vorteile. Und das ist gut so.
von Daniel Naujoks

Lesen Sie auch unseren Artikel im Vorfeld des Referendums:

Schweiz: Abstimmung über Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf neue EU-Mitgliedstaaten


Für die asylrechtliche Situation von sog. Drittstaatler, lesen Sie bitte unseren Artikel zur Änderung des Asylgesetzes in der Schweiz hier