Schweiz öffnet Arbeitsmarkt für neue EU-Staaten
BERN ? Nachdem im Juni 2005 bereits die Mehrheit der Schweizer für die Mitgliedschaft im Schengen- und Dublin-Abkommen votiert hatte, hat sich das Schweizer Wahlvolk nunmehr mehrheitlich für die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Staaten ausgesprochen. Im entsprechenden Referendum am Sonntag, den 25. September 2005 stimmten rund 56 Prozent der Wähler für eine Anpassung des seit 1999 bestehenden Freizügigkeitsabkommens an die erfolgte Ost-Erweiterung Mai vergangenen Jahres. Bis 2011 wird stufenweise eine Kontingentierung der Arbeitnehmer diesen Staaten gesteigert, bis es letztlich zum freien Personenverkehr kommen soll. Die Schweiz hat sich jedoch Steuerungsmechanismen offen gehalten. Zudem flankieren Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping die Marktöffnung.
Die EU ist der bedeutendste Wirtschaftspartner der Helvetischen Konföderation. Bereits 1999 hatte die Schweiz deshalb mit der Europäischen Gemeinschaft sieben bilaterale Abkommen geschlossen, um die Beziehungen der Eidgenossen und der EG auf eine feste Basis zu stellen. Eines dieser Abkommen war das Freizügigkeitsabkommen, nachdem EU-Bürger in der Schweiz unter erleichterten Bedingungen arbeiten können und umgekehrt. Allerdings bestehen bis zum 31. Mai 2007 auch für die Einwanderung von Arbeitskräften aus den 15 bisherigen EU-Staaten gewisse Höchstzahlen.
Nach der EU-Osterweiterung im Mai 2004 um die Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern verhandelte die Schweiz ein Zusatzprotokoll aus, mit dem wie auch in anderen EU-Staaten bis zum Jahr 2011 Zuwanderungsbeschränkungen vereinbart wurden, um den heimischen Arbeitsmarkt zu schützen. Die anderen sechs Abkommen über Landverkehr (Transit), Luftverkehr, öffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse, Forschung, Landwirtschaft wurden automatisch an die EU-25 angepasst.
In drei Jahren ist das Inkrafttreten der Schengen und Dublin Abkommen erwartet, so dass auch beim Grenzübertritt in Schweiz keine Personenkontrollen mehr erfolgen sollten. Dabei ist der Weg zur uneingeschränkten Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU nicht klippenlos. Denn die Schweiz hat einige Sonderrechte und Schutzbedingungen in ihren Verträgen ausgehandelt, die bis dahin noch einige Fragezeichen aufwerfen. So ist beispielsweise für das Jahr 2009 eine erneute Referendumsmöglichkeit vorgesehen. Dann kann über die Weiterführung des Abkommens entschieden werden.
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Schweiz: Abstimmung über Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf neue EU-Mitgliedstaaten
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