Europaparlament: EU-Verfassung soll 2009 in Kraft treten
"Zukünftige Erweiterungen ohne Verfassung nicht möglich"
Die Verfassung der EU soll nach Ansicht des Europäischen Parlaments <externer Link> im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten. Mit ihr würde die EU ein neues Maß an Offenheit, Pluralismus und demokratischer Legitimität erreichen. Die politischen Probleme und die institutionellen Mängel würden ohne Verfassung weiter bestehen und sogar zunehmen. Auch wäre ohne die Verfassung "das Gelingen dieser und zukünftiger Erweiterungen gefährdet".
Das Europaparlament hat mit 385 Ja-Stimmen bei 125 Nein-Stimmen und 51 Enthaltungen den Bericht der Abgeordneten Andrew Duff (ADLE, Großbritannien) und Johannes Voggenhuber (Grüne/ALE, Österreich) zur "Struktur, den Themen und dem Rahmen einer Evaluation der Debatte zur Europäischen Union" angenommen. In ihrem Votum machen die Abgeordneten deutlich, dass der derzeit geltende Vertrag von Nizza keine zukunftsfähige Grundlage für die Weiterführung des europäischen Integrationsprozesses bildet. Mit Nizza sei es nicht möglich, nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien die EU erneut zu erweitern.
Der Bericht wiederholt die Forderung einer institutionellen Reform der EU, um in einer erweiterten Union deren Effizienz und gute Verwaltung sicherzustellen. Am "europäischen Projekt" und am "Bau des Europäischen Hauses" müssten allerdings die Bürger verstärkt beteiligt werden. Nicht zuletzt kritisiert der Bericht das Versäumnis von EU-Rat und Kommission, der nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden ausgerufenen "Reflexions- und Diskussionsphase" zur Zukunft des Verfassungsprojektes eine klare und deutliche Zielsetzung gegeben zu haben. Das Europaparlament wünscht sich die Realisierung (und Verabschiedung) einer europäischen Verfassung bis 2009, um ein demokratisches und effizientes Funktionieren der EU sicherzustellen. Die Europaabgeordneten unterstrichen zudem, dass nach der Aufnahme Rumäniens und Bulgariens eine Erweiterung der EU um weitere Länder ohne eine neue und ausreichende Verfassung kaum möglich sei.