Europäische Kommission beschließt verstärkte Zusammenarbeit im Asylrecht und Errichtung eines Europäischen Asylsystems
Die Kommission hat am 25. Januar 2006 eine Mitteilung angenommen, in der sie ein Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl darstellt. In Fortsetzung des so genannten AENEAS-Programms, das von der Kommission eingeführt wurde, um in Drittstaaten Maßnahmen im Bereich Asyl und Migration zu finanzieren, ist das Ziel der aktuellen Initiative, spezifische ergänzende Hilfe für Drittländer zu erbringen. So soll unter anderem eine gut organisierte Steuerung der Arbeitskräftemigration dadurch gefördert werden, dass Informationen zum rechtlichen Rahmen und zu den Möglichkeiten der Arbeitsmigration verbreitet werden. Weiterhin soll die illegale Einwanderung bekämpft werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission unter anderem vor, insbesondere gegen Einschleusungen und Menschenhandel vorzugehen und Informationen herauszugeben, die auf die Abschreckung illegaler Immigration und auf die Stärkung des Bewusstseins für die damit verbundenen Risiken abzielen.
Vizepräsident Franco Frattini im Interview
Vizepräsident Franco Frattini, der für Freiheit, Sicherheit und Justiz zuständige Kommissar, äußerte sich wie folgt: ?Bei der Planung eines künftigen Europäischen Asylsystems müssen wir nicht nur die Rechtsvorschriften, sondern auch die Praxis stärker anzunähern suchen. Den nationalen Asylbehörden müssen gemeinsame Instrumente an die Hand gegeben werden, die ihrem operativen und tagtäglichen Bedarf entsprechen. Damit soll es ihnen ermöglicht werden, Informationen auszutauschen, die Verfahren zu verbessern und gemeinsame Lösungen für Notsituationen, wie den Massenzustrom von Asylsuchenden, zu erarbeiten. Die Unionsbürger in den am meisten betroffenen Ländern können jetzt sehen, wie Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten in der Praxis funktionieren kann.?
Haager Programm
Im Haager Programm, das der Europäische Rat als Arbeitsplan für den Bereich Justiz und Inneres bis 2010 gebilligt hat, werden für die praktische asylpolitische Zusammenarbeit drei Ziele vorgegeben:
Die Einführung eines einheitlichen Verfahrens für alle Anträge auf internationalen Schutz; ein gemeinsames Vorgehen bei den Informationen über Herkunftsländer (d. h. die Informationen, die zur Entscheidung über Asylanträge herangezogen werden) und die Erarbeitung von Lösungen für Situationen, in denen - z. B. wegen der geografischen Lage eines Mitgliedstaates - dessen Asylsystem und Aufnahmekapazitäten unter Druck geraten.
Für jeden dieser Bereiche sieht die Mitteilung Maßnahmen vor, die darauf abzielen, dass sich auf EU-Ebene eine beispielhafte Praxis herausbildet und die allgemeine Qualität der Asylbeschlussfassung erhöht wird. Der Schlüssel dazu ist Kooperation und Solidarität. So wird angestrebt, dass die Mitgliedstaaten bei der Antragsprüfung alle Gründe für die Gewährung von Schutz in einem einzigen Verfahren berücksichtigen, damit Verzögerungen, Mehrfachanträge und der Missbrauch des Asylsystems auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Außerdem soll eine gemeinsame Datenbank entwickelt werden, die Informationen über die Herkunftsländer der Asylbewerber enthält. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten ihre Ressourcen und Fachkenntnisse bündeln, um im Falle der unvermittelten Ankunft zahlreicher Menschen an den EU-Außengrenzen Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Antragsbearbeitung regeln zu können.