EU - Europäisches Parlament: Asylverfahrensrichtlinie, 2005/85/EG, Beschleunigung Asylverfahren

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ASYLVERFAHREN-RICHTLINIE ? PARLAMENT

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 23. Februar 2006 den Beschluss gefasst, gegen die am 1. Dezember 2005 vom Rat angenommene Richtlinie über Mindestnormen für erstinstanzliche Asylverfahren (Richtlinie 2005/85/EG ? ABl. L 326 vom 13.12.2005,Seite 13 ff.) vor dem EUGH zu klagen.

Gegenstand derr Asylverfahrensrichtlinie

Der Rat hatte am 1. Dezember 2005 die vorgenannte Richtlinie angenommen, in der EU-weit gleiche Mindestnormen für erstinstanzliche Asylverfahren festgelegt werden. Durch diese Harmonisierung sollen Asylverfahren beschleunigt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass alle ablehnenden Entscheidungen bezüglich eines Asylantrags einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können. Allerdings konnten sich die 25 Mitgliedstaaten nicht über eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer einigen. Ob ein Drittstaat als sicherer Herkunftsstaat betrachtet wird, können die Mitgliedstaaten daher künftig weiterhin selbst bestimmen. Sofern der Antragsteller keine stichhaltigen Gegenargumente vorbringt, gilt jedoch gemäß der Richtlinie die Vermutung, dass der Herkunftsstaat des Antragstellers als sicherer Drittstaat betrachtet wird.

Gründe für die Klage gegen die Richtlinie

Der Beschluss, gegen die Richtlinie zu klagen, ist dem Parlamentspräsidenten Borrell Fontelles, der abschließend über die Klageerhebung zu entscheiden hat, vorgelegt worden. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Rat keinen einzigen der vom Parlament am 27. September 2005 eingebrachten 174 Änderungsanträge zu der Richtlinie übernommen hat. Der  Rat war aufgrund des dem Richtlinienerlass zugrunde liegenden rechtsunverbindlichen so genannten Anhörungsverfahrens zur Übernahme der Änderungsanträge des Parlaments allerdings nicht verpflichtet. Die Änderungsanträge zielen auf Regelungen ab, die Asylbewerber begünstigen. Insbesondere sollen Asylanträge von aus "sicheren Herkunftsländern" Stammenden nicht automatisch abgelehnt werden. Die Kommission wird in den nächsten Monaten eine ? in der Richtlinie fehlende ?  gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer vorlegen.