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Spanien schafft die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab

Spanien schafft die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Beitrittsstaaten ab und ermöglicht damit uneingeschränkte Freizügigkeit auf seinem Hoheitsgebiet.

Entscheidung Spaniens zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die spanische Regierung hat am 9. März angekündigt, die Restriktionen der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht mittel- und osteuropäischen Ländern, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, nach deren Auslaufen am kommenden 1. Mai nicht verlängern zu wollen. Die Entscheidung der spanischen Regierung wurde anlässlich des Granadabesuchs des polnischen Premierministers Kazimierz Marcinkliewicz bekannt gegeben. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer steht zur Zeit im Mittelpunkt der aktuellen Verhandlungen zwischen den EU-Staaten. Spanien ist nach Portugal und Finnland das dritte Land, das die Arbeitsbeschränkungen für Arbeitnehmer aus den acht mittel- und osteuropäischen EU-Staaten nicht verlängert.

Entwicklungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in anderen EU-Staaten

Die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, ob sie die Übergangsregelungen für ihr Land so belassen, ändern oder aufheben wollen. Sie haben bis Ende April 2006 Zeit, ihre Entscheidung bekannt zu geben. Bis jetzt haben außerdem Griechenland und Portugal angedeutet, dass sie die Übergangsregelungen aufheben wollen. Derweil haben Deutschland und Österreich gesagt, dass sie ihre Politik nicht ändern würden. Wenn ein Mitgliedstaat die Frist nicht einhält, wird automatisch das Gemeinschaftsrecht in Kraft gesetzt (was bedeutet, das keine Übergangsregelungen bezüglich der Freizügigkeit von Arbeitnehmer mehr angewendet werden dürfen ).

Öffnung des Arbeitsmarktes in Finnland

Finnland hat bereits konkrete Schritte eingeleitet: Das finnische Arbeitsministerium und die Arbeitsmarktorganisationen haben einstimmig beschlossen, den finnischen Arbeitsmarkt für Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten am 1. Mai 2006 zu öffnen. Allerdings müssen Regierung und Parlament dem Vorschlag noch zustimmen. Finnland möchte stattdessen ein Registrierungssystem einführen, um die Mobilität der Arbeitnehmer und die Entwicklung der Arbeitsbedingungen besser kontrollieren zu können. Ein entsprechendes Gesetz soll bereits im Laufe des Monats März in Finnland verabschiedet werden. Finnland würde es somit Großbritannien, Irland und Schweden gleichtun, die bereits mit dem Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten am 1. Mai 2004 ihre Märkte für Arbeitnehmer aus den neuen Ländern geöffnet hatten.