Sportwetten, Einschränkung, Dienstleistungsfreiheit, EU-Kommission

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Kommission Vertragsverletzungsverfahren, Sportwetten

Die Kommission hat gegen Deutschland und weitere sechs Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 226 EG) eingeleitet, das die Beschränkung von Sportwetten betrifft. Die Staaten werden aufgefordert, die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit der Dienstleistungsfreiheit zu überprüfen und der Kommission Bericht zu erstatten. Stellt die Kommission eine Vertragsverletzung fest, kann sie Klage vor dem EuGH erheben.


EuGH-Urteil Sportwetten C-243/01

In diesem Zusammenhang ist das EuGH-Urteil in der Rs. C-243/01 zu beachten, wonach Begrenzungen der Dienstleistungsfreiheit in Bezug auf Sportwetten nur gerechtfertigt sind, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses (Verbraucherschutz) kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen. Werden die Verbraucher aber von den öffentlichen Wettanbietern mittels Werbeaktivitäten ermuntert, an Wetten teilzunehmen, könnten sich die Staaten nicht auf die Notwendigkeit berufen, die Gelegenheit zum Spiel zu mindern.

BVerfG-Urteil Sportwetten 1 BvR 1054/01

Auch nach dem Urteil des BVerfG in der Rs. 1 BvR 1054/01 kann das staatliche Monopol auf Sportwetten nur aufrecht erhalten werden, wenn verstärkt gegen Spielsucht vorgegangen wird.