EU-Kommission, Dienstleistungsrichtlinie, Ausländerrecht

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Dienstleistungsrichtlinie, Vorschlag der EU Kommission vom 4.4.2006 KOM(2006) 160 endgültig

Die Kommission hat am 4. April 2006 den modifizierten Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie präsentiert, der die meisten Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments aufgreift. So wurde das Herkunftslandprinzip stark verändert. Entgegen dem Vorschlag des Parlaments sind die Rechtsberufe jetzt wieder in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen worden.

Dienstleistungsrichtlinie, Vorschlag der EU

Die Kommission legt einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor. Der geänderte Vorschlag enthält die vom Europäischen Parlament in erster Lesung vorgeschlagenen Abänderungen, die aus Sicht der Kommission akzeptabel sind, wie auch viele Klarstellungen, die im Rat diskutiert wurden. Er respektiert auch vollständig die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, welche die Notwendigkeit betonen, den Binnenmarkt für Dienstleistungen in vollem Umfange zu verwirklichen und gleichzeitig das europäische Sozialmodell zu wahren.


Hintergrund des Vorschlags der EU zur Dienstleistungsrichtlinie

Den ursprünglichen Vorschlag hatte die Kommission am 13. Januar 2004 verabschiedet und am 6. Februar 2004 offiziell an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Der Ausschuss der Regionen gab seine Stellungnahme am 29. September 2004 ab, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss am 9. Februar 2005. Das Europäische Parlament verabschiedete am 16. Februar 2006 in erster Lesung eine legislative Entschließung mit Vorschlägen zur Abänderung des Kommissionsvorschlags.


Ziel des Kommissionsvorschlags zur Dienstleistungsrichtlinie

Verbesserung der Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU. Der Vorschlag ist Teil des wirtschaftlichen Reformprozesses, der mit der Lissabon-Strategie in Gang gesetzt wurde. Da Dienstleistungen den wichtigsten Faktor in der EU-Wirtschaft darstellen, sind wettbewerbsfähige Dienstleistungsmärkte für das Wachstum entscheidend. Derzeit hindert eine Vielzahl von Binnenmarktschranken viele Dienstleistungsunternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) daran, über die nationalen Grenzen hinaus zu wachsen und uneingeschränkt vom Binnenmarkt zu profitieren. Dies untergräbt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Dienstleistungserbringer auf dem Weltmarkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes, das immer stärker auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen angewiesen ist. Es macht Europa auch weniger attraktiv für ausländische Investitionen. Schaffung eines realen europäischen Binnenmarkts für Dienstleistungen durch Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse für die Entwicklung von Dienstleistungen. Auf solche Hindernisse können Dienstleistungserbringer sowohl dann stoßen, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen möchten, als auch dann, wenn sie von ihrem Herkunftsmitgliedstaat aus Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringen wollen, z. B. indem sie sich vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Der Vorschlag verfolgt das Ziel, die Ausübung dieser beiden im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten ? d. h. die Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs - zu erleichtern und den Dienstleistungserbringern größere Rechtssicherheit zu verschaffen.


Stärkung der Rechte der Verbraucher als Dienstleistungsempfänger

Derzeit wird die Nachfrage der Verbraucher nach grenzüberschreitenden Dienstleistungen wegen erheblicher rechtlicher und administrativer Schwierigkeiten, mangelnder Information und wegen fehlenden Vertrauens in Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten nicht gedeckt. Der Vorschlag will dieses Problem beseitigen, indem er die Mitgliedstaaten verpflichtet, Beschränkungen für die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen aufzuheben; dies soll durch die Anwendung des Diskriminierungsverbots, durch die Einforderung von mehr Transparenz und durch Information seitens der Dienstleistungserbringer erreicht werden. Aufstellung rechtlich verbindlicher Verpflichtungen zur wirksamen Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Verwaltungen. Eine effiziente, gut funktionierende Verwaltungszusammenarbeit ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich. Derzeit wissen die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten jedoch wenig über die Rechtsvorschriften und Kontrollverfahren der anderen Mitgliedstaaten und haben daher auch wenig Vertrauen in diese Vorschriften und Verfahren. Dies führt zu einer Verdoppelung von Regelungen und Kontrollen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und kann sogar von betrügerischen Gewerbetreibenden dazu genutzt werden, sich der Aufsicht zu entziehen oder geltende nationale Vorschriften zu umgehen, was Gefahren für Dienstleistungsempfänger mit sich bringt. Der Vorschlag begründet eine rechtliche Verpflichtung zum Austausch von Informationen und zur gegenseitigen Amtshilfe der Mitgliedstaaten, was durch ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem unterstützt wird, das es den zuständigen Behörden ermöglicht, die richtigen Ansprechpartner in anderen Mitgliedstaaten problemlos zu ermitteln und mit ihnen zu kommunizieren.

pdf-Dokument: Vorschlag EU-Dienstleistungsrichtlinie, öffnet in neuem Fenster

Vorschlag der EU-Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie zum Download