ETU will Klage auf Ermöglichung der Auslandswahl für Türken vor dem EGMR erheben
Die Türkisch-Europäische Union (ETU) will einen unkommentierten Bericht der SABAH zufolge, die Türkei vor dem Türkischen Verfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Ermöglichung der Wahlmöglichkeiten für im Ausland lebende türkische Staatsbürger verklagen. Trotz 2,5 Millionen Auslandstürken habe die türkische Regierung nichts unternommen, um das in der Verfassung verbürgte Recht der Wahlmöglichkeit im Ausland zu gewährleisten. Da weder die Briefwahl noch die Wahl in türkischen Konsulaten ermöglicht werde, habe man sich dazu entschlossen, vor das Gericht zu ziehen, wie es in einer Erklärung der ETU heißt.
Quelle:Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumuşak
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