EGMR: Prozessrechte von Migranten - Art. 6 EMRK, Coorplan-Jenni GmbH, Hascic, Jurisic, Collegium Meh

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STRASSBURG - In den zwei Entscheidungen Coorplan-Jenni GmbH and Hascic sowie Jurisic and Collegium Mehrerau gegen Österreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugunsten der prozessualen Rechte von Migranten entschieden. In den am 27. Juli 2006 getroffenen Entscheidungen stellt der Gerichtshof eine Verletzung des in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbürgten Rechts auf freien Zugang zu Gerichten durch Österreich fest.