Bundestag stimmt EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu

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Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (EU) zugestimmt (16/2293). 529 Abgeordnete votierten mit Ja, 12 mit Nein, 10 enthielten sich ihrer Stimme. Für den Beitritt haben die EU-Mitgliedsstaaten am 25. April 2005 einen Vertrag mit der Republik Bulgarien und Rumänien geschlossen. Erst wenn alle 25 Mitglieder der EU und die beiden Länder den Beitrittsvertrag ratifiziert haben, kann er in Kraft treten. Eine Zustimmung Deutschlands zum Beitrittsvertrag muss als Gesetz vom Parlament verabschiedet werden. Das sieht Artikel 59 des Grundgesetzes vor.

Nationale Rechtsvorschriften angepasst

Die Abgeordneten entschieden in der Plenarsitzung auch über die Änderung von Rechtsvorschriften des Bundes (16/2954), die aufgrund des Beitritts der beiden osteuropäischen Länder zur EU angepasst werden mussten.

Wenn alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer den Vertrag bis zum 31. Dezember 2006 ratifizieren und kein Gebrauch von der Möglichkeit der Verschiebung des Beitritts um ein Jahr machen, werden Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beitreten. Mit der  Aufnahme der beiden Staaten würde die EU ihre fünfte Erweiterungsrunde vollenden.

Zustimmung aus Brüssel

EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn begrüsste die Zustimmung der Länderkammer. Nun hätten die Parlamente aller 25 Mitgliedstaaten den Beitrittsvertrag ratifiziert. «Damit heisse ich Bulgarien und Rumänien als neue Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2007 willkommen.»

Reaktion des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsste den Beitritt zusätzlich mit einer Entschliessung. Allerdings wird darin auch die Erwartung geäussert, dass die künftigen Neumitglieder alle Anstrengungen unternehmen werden, um noch bestehende Mängel schnellstmöglich abzustellen - insbesondere in den Bereichen Justizwesen, Korruptionsbekämpfung, Agrarfonds-Verwaltung, Lebensmittelsicherheit und Flugsicherheit. Sonst solle die EU-Kommission die im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutzklauseln in vollem Umfang anwenden.