Das Europäische Parlament hat am
Keine Blockadehaltunghaltung gegen EU-Richtlinien im Migrationsrecht mehr möglich
Die so genannten „Passerelle-Klauseln" sehen vor, durch einen einstimmigen Ratsbeschluss Maßnahmen unter der 3. Säule der EU in die 1. Säule, den EG-Vertrag zu überführen und damit vom Prinzip der Einstimmigkeit auf das Mehrheitsprinzip überzugehen. Ein solches Vorgehen entspricht der Halbzeitbewertung des Haager Programms. Der Entschließungsantrag wird jetzt dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten übermittelt.
Besondere Bedeutung im Ausländerrecht hat die Regelung des Art. 67 Abs. 2, 2. Spielgelstrich EG. Denn diese sieht vor, dass für den gesamten Abschnitt IV (Visa, Einwanderung und andere Politiken betreffende den freien Personenverkehr), das Einstimmigkeitsprinzip aufgehoben werden kann. Dieses würde die Verabschiedung von Richtlinien wesentlich erleichtern und die Blockadehaltung einzelner Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Richtlinien unmöglich machen.