EU-Kommission schlägt Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge vor

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2007 ein umfassendes Asylpaket vorgelegt. Es besteht aus einem so genannten Grünbuch, das eine Debatte über die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einleiten soll, aus einem Richtlinienvorschlag, der Personen mit internationalem Schutzstatus ein langfristiges Aufenthaltsrecht gewähren will und schließlich aus einem Bericht zur Bewertung des Dublin-Systems.

181 770 Personen haben 2006 EU-weit Asyl beantragt. Um diesen Menschen gerecht zu werden, sei ein faires und effizientes System vonnöten, sagte EU-Kommissionsvizepräsident Franco Frattini. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem müsse denjenigen mehr Schutz bieten, die wirklich darauf angewiesen seien und gleichzeitig ein „Asylshopping“ verhindern. Frattini betonte, unionsweit müsse derselbe Schutz garantiert werden.

Das Haager Programm schreibt die Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in zwei Phasen vor: Die erste Phase – Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten anhand gemeinsamer Mindeststandards – ist nun abgeschlossen. Die zweite Phase läuft noch bis Ende 2010. Hier sollen nationale Asylverfahren, Rechtsstandards und Aufnahmebedingungen weiter angeglichen und einheitliche Schutzstandards in der EU geschaffen werden. Die Vielfalt der nationalen Regeln nutzen manche Asylbewerber zurzeit zum so genannten „Asylshopping“. Etwa zwölf Prozent der Antragsteller haben beispielsweise von September 2003 bis Dezember 2005 in mehreren EU-Ländern gleichzeitig Asyl beantragt.

Das von der Kommission vorgelegte Konsultationspapier nennt vier Bereiche, in denen es weiterer Anstrengungen bedarf: Rechtsinstrumente, Durchführungsmaßnahmen, Solidarität und Lastenteilung sowie externe Dimension der Asylproblematik. Auf Grundlage der Konsultationsergebnisse wird die Kommission im ersten Quartal 2008 einen Plan vorlegen, der Maßnahmen und einen Zeitrahmen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem enthalten wird.

Die Kommission schlägt außerdem die Änderung einer Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (2003/109/EG) vor. Diese enthält die Bedingungen, unter denen ein Drittstaatsangehöriger die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen kann. Damit genießt er einen besseren Ausweisungsschutz und hat in vielen wirtschaftlichen und sozialen Belangen einen Anspruch auf die gleiche Behandlung wie Unionsbürger. Gegenwärtig sind Personen mit internationalem Schutzstatus, also etwa Flüchtlinge, davon ausgenommen. Das will die EU-Kommission ändern und so zu einer besseren Integration von Personen mit Asylanspruch beitragen.

Zum heute vorgelegten Paket gehört schließlich die Prüfung des so genannten Dublin-Systems. Dieses bestimmt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags in einem Mitgliedstaat, Island oder Norwegen zuständig ist. Der von der Kommission angenommene Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Dublin-Ziele weitgehend erreicht wurden. Einige Anpassungen sollen die Wirksamkeit des Systems verbessern und es stärker in Einklang mit andern europäischen und internationalen Verpflichtungen bringen.

Mehr zur Richtlinienänderung

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/228&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Mehr zum Grünbuch

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/229&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en