Am 17. Juli 2007 hat der zuständige Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament über den Bericht zur Verpflichtung grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer abgestimmt. Hintergrund ist eine vom Parlament in Auftrag gegebene Studie, die überprüft, ob in den analysierten Bereichen eine Verbesserung des Verbraucherschutzes notwendig ist.
Der Ausschuss fordert ein Arbeitsprogramm der Kommission zur Auswertung bestehender und zukünftiger Gesetzgebung in Bezug auf die Pflichten grenzüberschreitender Dienstleistungserbringer. Dabei sollte ein mögliches horizontales Instrument Grundregeln zur angemessenen Information über Preise, Vertragsbedingungen und Rechtsmittel bei schlechter oder verspäteter Leistung enthalten. Der Ausschuss meint, dass zwar die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie abgewartet werden soll, dass diese aber keine substantiellen Pflichten für Dienstleistungserbringer enthalten würde. Dies ist angesichts von Artikel 22 Dienstleistungsrichtlinie verwunderlich. Bezüglich der Haftung der Dienstleistungserbringer wird gefordert, dass die Gesetze des Internationalen Privatrechts mit solchen, die eine Binnenmarktregelung (d.h. Herkunftslandprinzip oder gegenseitige Anerkennung) enthalten, aufeinander angepasst werden. So soll Klarheit über das anwendbare Recht geschaffen werden. Es sollen keine Lücken in den anwendbaren Haftungsregeln bestehen. Die Kommission wird aufgefordert einen freiwilligen Verhaltenskodex mit Qualitätszertifizierungsmechanismen und Regelungen zur Streitschlichtung zu entwerfen. Die Forderung nach der Einführung von Sammelklagen konnte sich im Bericht nicht durchsetzen. Das Plenum wird voraussichtlich bereits im September 2007 abstimmen.
Link zur Entschließung
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/662/662763/662763de.pdf