EU-Parlament: Entschließung zur Entsenderichtlinie

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Das Europäische Parlament hat am 11. Juli 2007 eine Entschließung zur Entsenderichtlinieverabschiedet. Darin rügt das Parlament die diesbezügliche Mitteilung der Kommission vom 13. Juni 2007 als unzureichend. Weiter wird die Kommission aufgefordert, die Überprüfungen und Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Aufbewahrung bestimmter Dokumente im Gastland, zu respektieren.

Die Maßnahmen sollen jedoch verhältnismäßig sein und keine verkappten Hindernisse für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen. Zudem hat das Parlament festgestellt, dass die geltende Rechtsprechung des EuGH das Recht des Gastlandes anerkennt, bestimmte Dokumente zu verlangen, um die Einhaltung der in der Entsenderichtlinie aufgeführten Beschäftigungsbedingungen überprüfen zu können. Im Vorfeld hatte die Kommission insbesondere kritisiert, dass Entsendeunternehmen in Deutschland viele Sozialdokumente in Deutsch bereithalten müssen. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob die Kommission die diesbezügliche Androhung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland aufrecht erhalten kann.