EU Parlament nimmt den Bericht zum Grünbuch Arbeitsrecht an

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

AM 11. Juli 2007 hat das Europäische Parlament den Bericht des zuständigen Berichterstatters Jacek Protasiewicz zum Grünbuch Arbeitsrecht der Kommission angenommen. Der Bericht unterstreicht vor allem, dass das europäische Arbeitsrecht unbefristete Arbeitsverträge als generelle Form des Arbeitsverhältnisses anerkennen solle.

Nichtstandard-Arbeitsverhältnisse wie z.B. befristete Arbeitsverträge, Zeitarbeitsverträge über Interimsagenturen, Verträge über wiederkehrende Leistungen für Selbstständige oder Projektverträge müssten mit einer Förderung der Arbeitnehmer einhergehen, die sich im Übergang zu einem neuen Arbeitsplatz befinden. Weiter wird es ein hohes Maß an Kündigungsschutz in Europa geben. Das Beispiel der skandinavischen Länder hätte eindeutig zeigen, dass ein hohes Kündigungsschutzniveau und Standardarbeitsverhältnisse mit einem hohen Beschäftigungswachstum vereinbar sind. Zudem werden abhängige Selbstständige auch dann als Selbstständige behandelt, wenn sie nur einen Auftraggeber haben. Sie dürfen nicht den Arbeitnehmern zugeordnet werden.