Menschenrechte an EU-Außengrenzen

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Auf EU-Ebene wird derzeit ein Entwurf für Leitlinien erarbeitet, die die Verpflichtungen gegenüber Personen verdeutlichen sollen, die bei Abfang-, Kontroll- und Rettungsmaßnahmen an und jenseits der südlichen Seegrenze der EU angetroffen werden. Die Leitlinien sind Gegenstand von Beratungen im Rat der EU und der Arbeit der Kommission. Hintergrund sind einerseits vorverlagerte Migrationskontrollen, die auf der Grundlage der im Rat erarbeiteten EU-Grenzschutzstrategie1 bereits durchgeführt werden.Solche hinter die Saatsgrenzen verlagerten Migrationskontrollen finden auch im Rahmen gemeinsamer EU-Einsätze statt, die von der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert werden. Daran ist auch Deutschland beteiligt.

Andererseits bestehen zwischen den Mitgliedstaaten Meinungsverschiedenheiten über die menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Personen, die bei Abfang-, Kontroll- und Rettungsmaßnahmen jenseits der EU-Außengrenze aufgegriffen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die völker- und europarechtlichen Verbote der Zurückweisung (Refoulement-Verbote). Meinungsverschiedenheiten bestehen offenbar über die Frage, ob Flüchtlingen, die sich auf den Booten befinden, Zugang zu einem Verfahren in der EU gewährt werden muss, in dem ihr Antrag auf Asyl bzw. internationalen Schutz geprüft wird. Unklar ist auch, welchen EU-Staat solche menschenrechtlichen Verpflichtungen treffen. Würde man die Geltung der Refoulement-Verbote in diesem Falle verneinen, würde dies bedeuten, dass die EU-Staaten Flüchtlinge sehenden Auges der Gefahr gravierender Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten, etwa in Libyen, aussetzen dürften.

Die deutsche Bundesregierung hat die Frage der Geltung der Refoulement-Verbote in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen gelassen. In Antworten auf Kleine Anfragen und in öffentlichen Veranstaltungen haben Vertreter/-innen der Bundesregierung wiederholt die Behauptung aufgestellt, die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sei der Ansicht, das Refoulement-Verbot aus der Genfer Flüchtlingskonvention gelte auf Hoher See nicht. Auf Nachfrage wurde aus dem Bundesministerium des Innern mitgeteilt, die Geltung der Refoulement-Verbote aus (anderen) Menschenrechtsabkommen wolle man noch prüfen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte möchte in diesem Zusammenhang zur Klärung bestehender menschenrechtlicher Fragen beitragen. Es hat im Juli 2007 ein Gutachten zu den Anforderungen der Menschenrechte und der EU-Grundrechte beim Schutz der EU-Außengrenze öffentlich gemacht3. Im Herbst 2007 wird eine umfassende Studie  folgen, in die das Gutachten als Teilstück integriert ist. Aus Anlass der Verhandlungen über die diesbezüglichen Leitlinien auf EU-Ebene werden im vorliegenden Policy-Paper die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens dargestellt und Empfehlungen an die Bundesregierung für die aktuellen Verhandlungen ausgesprochen.

Link zu den Dokumenten

Link zum Policy Paper: Ruth Weinzierl, Menschenrechte an der EU-Außengrenze. Empfehlungen an die Bundesregierung (9 Seiten)

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=213

Link zum Gutachten: Ruth Weinzierl, The Demands of Human and EU Fundamental Rights for the Protection of the European Union´s External Borders (73 Seiten)

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=212