Innennausschuss des EU-Parlaments stimmt Richtlinie über Rückführung illegal Aufhältiger zu

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Am 12. September 2007 hat der Innennausschuss des Europaparlaments dem Vorschlag einer Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger grundsätzlich zugestimmt. Mit dieser Richtlinie sollen EU einheitliche Verfahren und Standards für den Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern eingeführt werden.

Sie regelt die Rückführung und Abschiebung, den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, die vorläufige Gewahrsamsnahme und eine mögliche Wiedereinreise. Dabei soll den Menschenrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen stets in vollem Umfang Rechnung getragen werden. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren: Zunächst ergeht eine „Rückführungsentscheidung“; dieser folgt dann entweder die freiwillige Rückkehr oder die behördliche oder richterliche „Abschiebungsanordnung“ und deren Vollstreckung. Um der Rückführungsentscheidung Folge zu leisten, soll der ausgewiesenen Person nach dem Willen des Innenausschusses im Regelfall vier Wochen Zeit gegebenen werden. Mit der Richtlinie soll auch ein befristetes Wiedereinreise-Verbot eingeführt werden. Während die Kommission vorgeschlagen hatte, Rückführungsentscheidungen automatisch mit einem Einreiseverbot zu verbinden, das für alle EU-Staaten gelten würde, will der Ausschuss, dass darüber von Fall zu Fall entschieden wird.

Eine Reihe weiterer, vom Ausschuss vorgeschlagener Änderungen betreffen die Abschiebehaft. Der Kommissionsvorschlag hatte eine Höchstdauer der Haft von sechs Monaten vorgesehen. Der Ausschuss sprach sich hingegen für eine reguläre Höchstdauer von drei Monaten aus. Allerdings soll eine Maximaldauer von bis zu 18 Monaten möglich sein, wenn sich eine Abschiebung aufgrund des Verhaltens der abzuschiebenden Person oder eines Drittstaates als besonders schwierig erweist.

Unbegleitete Minderjährige sollten grundsätzlich nicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden, so die EU-Parlamentarier. Dies sollte auch für Familien mit Kindern nur in Ausnahmefällen möglich sein. Außerdem zielen mehrere Änderungsvorschläge darauf ab, in der Phase der Abschiebung den Familienzusammenhalt zu gewährleisten und medizinische Versorgung und Bildung zu garantieren. Das Parlamentsplenum wird sich Ende Oktober 2007 in erster Lesung mit dem Thema befassen.

Quelle: Mitteilung des Europaparlaments

Richtlinienentwurf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0391de01.pdf