Auswärtiges Amt weigert sich Visumsfreiheit türkischer Touristen anzuerkennen

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In einem Schreiben vom 24. Oktober 2007 lehnt das Auswärtige Amt die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Tum und Dari (C-16/05) vom 20. September 2007 ab. Es wird festgestellt, dass der Entscheidung hinsichtlich Einreiseregelungen für türkische Staatsangehörige im Zusammenhang mit der Ausübung der passiven Dienstleistungsfreiheit oder zu sonstigen Zwecken nicht zu entnehmen seien. Maßgeblich für die Visumserteilung zu touristischen Aufenthalten in Deutschland bzw. im Gemeinschaftsgebiet sei das geltende europäischen Schengen-Recht. Die Verordnung Nr. 539/2001 bestimme für türkische Staatsangehörige weiterhin die Visumspflicht.

Die Rechtsansicht des Auswärtigen Amts ist insoweit richtig, als die EuGH-Entscheidung die vorgenannte Frage nicht ausdrücklich betraf. Es wurde aber festgestellt, dass die Einreisebedingungen sich an dem Recht zu orientieren haben, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls galt (1973). Damit ist aber auch die Frage für Dienstleistungsempfänger (Touristen, medizinische Behandlung) und Dienstleistungserbringer (Fernfahrer) geklärt.

Dies wird dem Grunde nach auch vom Auswärtigen Amt anerkannt! Denn in der Entscheidung Abatay (EuGH, Urteil vom 21.10.2003 – C-317/01 – Abatay) wurde die Frage für Fernfahrer vom EuGH für Deutschland verbindlich entschieden. Bezüglich dieser Gruppe beruft sich das Auswärtige Amt auch nicht auf die VisaVO (Verordnung Nr. 539/2001), obwohl diese auch einer vorübergehenden visumsfreien Einreise entgegenstehen würde.

Fazit: Es zeigt sich, dass Deutschland nicht bereit ist, die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen. Dies wird die Kommission – sobald ihre der Vorgang bekannt wird – möglicherweise um Anlass nehmen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Außerdem steht zu erwarten, dass diese Frage in dem Vorlageverfahren des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.Mai 2006 geklärt werden wird (für Mitglieder sind die offenen Vorlageverfahren in dem Bereich Rechtsprechung/EuGH/türkische Staatsangehörige erhältlich)

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https://www.migrationsrecht.net/component/option,com_mycontent/Itemid,85/task,view/id,977/