Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/10022 vom 15. 06. 2012) zu langen Wartezeiten und Ungleichbehandlungen als Hürden im Visumverfahren.
Aus der Antwort zur Regelbearbeitungszeit:
"Die Wartezeiten für die Visumbeantragung liegen bei der Mehrzahl der Auslandsvertretungen weltweit unter zweiWochen. In Russland, China, der Türkei, der Ukraine, Indien, Iran, Großbritannien und Ägypten wird die zweiwöchige Regelvorgabe des Artikel 9 Absatz 2 Visakodex derzeit durch die hohe Nachfrage nach Terminen trotz teilweiser Verstärkung der Visastellen zum Teil überschritten.
Die Terminvergabe erfolgt jeweils nach den Gegebenheiten vor Ort.
An allen Dienstorten werden kurzfristige Sondertermine für besonders dringende Fälle vergeben.
Darüber hinaus wird in Russland, China, der Türkei sowie in der Ukraine derzeit die Auslagerung nichthoheitlicher Verfahrensschritte im Visumverfahren an private Dienstleistungserbringer vorbereitet, so dass im Laufe dieses Jahres Wartezeiten auf einen Termin entfallen werden."
"Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Visakodex sieht vor, dass der Termin „in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach seiner Beantragung“ stattfindet. Eine vorübergehende Wartezeit von sieben Wochen ist danach zulässig, wenn sie die Ausnahme darstellt. Die Bundesregierung ist bemüht, die Regelvorgabe des Visakodex einzuhalten. Es ist bedauerlich, dass dies trotz teilweiser personeller Verstärkung einzelner Auslandsvertretungen, nicht zuletzt aufgrund teilweise starker Zunahme der Antragstellerzahlen, nicht immer gelungen ist. Durch die in der [vorgenannten] Antwort [...] erwähnten Maßnahmen wird es künftig möglich sein, Anträge innerhalb von 48 Stunden entgegenzunehmen."
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