Antwort der Bundesregierung zum Assoziationsrecht EWG/Türkei

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Rechtsauffassung der Bundesregierung zu den Verschlechterungsverboten des EWG-Türkei-Assoziationsrechts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5884).

 

Auszug:

"Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5884 vom 23. Mai 2011 dargelegt wurde, ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich an einem juristischen Fachdisput über die Auslegung des Assoziationsrechts zu beteiligen.
Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Auffassung, dass angesichts der vorliegenden Rechtsprechung des EuGH, der Kommentarliteratur und wissenschaftlichen Ausarbeitungen vieles dafür spreche, dass durch deutsche Behörden tausendfach zu Unrecht in Grund- und Menschenrechte eingegriffen werde, wird von der Bundesregierung nicht geteilt."

Zur vollständigen Antwort:

icon Assoziationsrecht Türkei - Antwort der Bundesregierung vom 09.09.2011 (69.52 kB 2011-09-16 21:08:00)