Das Schengener Informationssystem der 2. Generation (SIS II) kommt

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Einrichtung, Betrieb und Nutzung des SIS sind durch Rechtsakte der EU geregelt. Das System der 2. Generation (SIS II) soll nach dem Beschluss des Rates für Justiz und Inneres der EU vom 7. März 2013 nunmehr am 9. April 2013 vollzogen werden.

Die Einführung des neuen Schengener Informationssystems (SIS II) hatte sich erneut verzögert.

Nachdem die Einführung durch nicht bestandene Tests (zuletzt wohl in Finnland) weiter weiter aufgeschoben wurde, konnte das SIS II nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2013 in Betrieb genommen werden.

Am SIS II wird seit 2002 gearbeitet und programmiert. Die bisher angefallenen Kosten sollen sich auf 133 Millionen Euro belaufen, für die letzten Arbeiten vor dem Start wurden weitere 35 Millionen bewilligt.

Nach jahrelangen Bestrebungen stimmte die EU im September 2011 für die Gründung einer zentralen "Agentur für große IT-Systeme" (engl. Agency for large scale IT systems). Die Agentur hat ihren Sitz in Tallinn, der Hauptstadt Estlands, und hat ihren Betrieb Ende 2012 aufgenommen. Die Hauptaufgabe der Agentur ist die Verwaltung von SIS II, dem Visa-Informationssystem (VIS) und der Fingerabdruck-Datenbank EURODAC.

Zuletzt sollen am 01.01.2012  42,0 Mio. Datensätze im SIS gespeichert gewesen sein. Davon allein 692.226 Personen zur Einreiseverweigerung.   

Das nach dem SDÜ eingerichtete SIS (letzter Ausbaustandstand auch als SIS I+ oder SISone4All bezeichnet) hebt die Art. 64 und 92 bis 119 SDÜ zum Zeitpunkt der Einführung auf.

 

Zu den Rechtsakten:

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