DAV: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angeregt

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Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV hat bei der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik angeregt. Nach Ansicht des DAV verstößt Deutschland mit den Nachzugsvoraussetzungen bei Familienangehörigen von Unionsbürgern gegen die Rechtsprechung des EuGH. Der EuGH hatte in der Rechtssache Metock entschied, dass sich die Überprüfung bei Visumerteilung auf wenige Gesichtspunkte, wie die Eigenschaft als Familienangehöriger oder Unterhaltsgewährung, zu beschränken habe.

In der Praxis macht es in Deutschland keinen Unterschied, ob ein Visumsantrag durch einen „normalen“ Drittstaatsangehörigen oder durch einen freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigern erfolgt.

Auch die Tatsache, dass nach geltendem Recht der drittstaatsangehörige Ehegatte bereits vor seiner Einreise einen Deutschtest absolviert haben muss, sei mit der Familienzusammenführungsrichtlinie unvereinbar, die nur die Einführung von Integrationsmaßnahmen erlaube.

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Büro Brüssel